Duisburg. Wegen Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord verurteilte das Landgericht Duisburg zwei 15 und 16 Jahre alte Jungen zu je neun Jahren Gefängnis.
Am Ende fiel das Urteil am Donnerstag so deutlich aus, wie der Staatsanwalt es zu Beginn der Woche in seinem Schlussvortrag gefordert hatte: Wegen Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord verurteilte das Landgericht zwei Jugendliche aus Bruckhausen zu jeweils neun Jahren Gefängnis. Die Jugendkammer blieb bei dem aufgrund des jungen Alters der Angeklagten nicht öffentlich geführten zehntägigen Verfahren damit nur ein Jahr unter der im Jugendrecht vorgesehen Höchststrafe.
Auch interessant
Die beiden 15 und 16 Jahre alten Jungen hatten einen 53-Jährigen am Abend des 13. November 2014 in dessen Wohnung in Bruckhausen durch Schläge und Tritte schwer verletzt. Bevor sie einen Fernseher aus der Wohnung des Opfers schleppten, den sie später verkauften, um sich mit dem Geld einen netten Abend in einer Spielhalle zu machen, schlossen sie den hilflosen Mann in seiner Küche ein. Der 53-Jährige erstickte an seinem Blut.
Mit Tötungsvorsatz gehandelt
Spätestens in diesem Moment, so die Jugendkammer, hätten die Angeklagten mit Tötungsvorsatz gehandelt, um ihre Raubtat zu verdecken. Die Kammer sprach von einem sinnlosen Tod: Der Mann hätte nicht sterben müssen. Mit einem anonymen Anruf bei Polizei oder Feuerwehr hätten die Jungen dem Mann das Leben retten können.
Fraglich, ob der Geschädigte die Jugendlichen verraten hätte: Mindestens einer der beiden Angeklagten war nämlich regelmäßig bei ihm zu Besuch gewesen, um dem 53-Jährigen sexuell gefällig zu sein und war dafür mit der Benutzung von Fernseher und PC und der Versorgung mit Getränken und Zigaretten entlohnt worden. Auch unmittelbar vor der Tat soll einer der Angeklagten sexuelle Handlungen des späteren Opfers geduldet haben.
Tat weitgehend gestanden
Einer der Angeklagten hatte die Tat weitgehend gestanden und den Komplizen schwer belastet. Der Mitangeklagte gab lediglich zu, die Tat mitbekommen zu haben. Obwohl er bislang nicht vorbestraft war, bekam er am Ende die gleiche Strafe wie der mehrfach, auch wegen Raubes, vorbestrafte Mittäter. Der Angeklagte habe eine außerordentliche Gefühlskälte erkennen lassen, so die Richter, als er seine Gefühle beim Anblick des Sterbenden damit beschrieb, er habe für den Mann nicht mehr empfunden als für einen kranken Hund.
Kriminelle Energie hatten beide Angeklagten bewiesen: Nach der Tat hatten sie versucht, ihre Spuren zu verwischen und beispielsweise sorgfältig alle Türklinken abgewischt. Eindeutige Spuren blieben trotzdem zurück.
Die halb verweste Leiche des Opfers war erst fünf Wochen nach der Tat im Dezember 2014 gefunden worden. Damals hatte die Polizei die Wohnung geöffnet, weil sie eigentlich einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie vollziehen wollte.