Duisburg. Angeklagter soll in Walsumer „Headshop“ Kräutermischungen mit verbotenen Substanzen verkauft haben. Die Anklage wirft dem 30-Jährigen darüber hinaus den Handel mit größeren Mengen Amphetamin vor.

Der Name eines Headshops in Walsum, der Zubehör für den Drogenkonsum und erlaubte Rauschmittel vertickte, hätte nicht besser gewählt sein können: „Grauzone“. Über die soll ein 30-Jähriger Duisburger, damals Geschäftsführer des Unternehmens, Anfang des Jahres allerdings kräftig hinaus geschossen sein, als er Kräutermischungen verkaufte, in die berauschende Substanzen gemischt waren.

Diese so genannten „Legal Highs“ waren allerdings schon eine Weile nicht mehr legal, weil einige der darin enthaltenen Wirkstoffe Monate zuvor auf der Liste der durch das Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen gelandet waren. Seit gestern steht der Mann nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Handel mit Amphetamin

Dass es sich bei den Taten möglicherweise nicht nur um ein Versehen handelte, darauf weist der durchaus schwerwiegendere Teil der Anklage hin: Zwischen April 2014 und Februar 2015 soll der 30-Jährige auch einen schwunghaften Handel mit Amphetamin betrieben haben. Er soll mehrere Kilo der synthetisch hergestellten euphorisierenden Droge aus den Niederlanden bezogen und im Raum Duisburg weiter verkauft haben. Auch der Handel mit insgesamt 13 Liter Amphetaminöl, aus dem sich die drei- bis vierfache Menge Amphetamin herstellen lässt, wird dem Angeklagten vorgeworfen.

Unter anderem soll er den Rapper „Doc Martenz“ (24) beliefert haben, der vom Landgericht im Januar bereits zu sechs Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Im Gedächtnis bleibt der ehemalige Chemie-Student wohl vor allem deshalb, weil er ziemlich erfolglos versucht hatte, in der Küche seiner Mutter selbst Drogen zu kochen.

Die Verteidigung kündigte eine Einlassung des Angeklagten für den nächsten Verhandlungstag kommende Woche an. Bis dahin soll der 30-Jährige, der sich bislang dagegen sperrte, von einem psychiatrischen Gutachter untersucht werden. Höchstwahrscheinlich wird dann auch eine Verständigung bekannt gegeben werden, mit der dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine vergleichsweise milde Strafe zugesichert werden könnte.