Duisburg. 31-Jähriger aus Walsum belieferte Drogenhändler in Duisburg und Dinslaken mit Marihuana. Das Landgericht veruretilte ihn zu einer langen Gefängnisstrafe.
Weil er Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland schmuggelte und in Duisburg und in Dinslaken verkaufte, muss ein 31-jähriger Walsumer für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das entschied nun das Duisburger Landgericht.
Zwischen Dezember 2013 und 2014 hatte der Mann in mehreren Fällen Drogen aus den Niederlanden nach Duisburg transportiert. Die Anklage listete insgesamt 27 Kilo Marihuana und knapp drei Kilo Amphetaminöl auf.
Ein Teil der Drogen an Dealer in Dinslaken geliefert
Hauptabnehmer war ein 25-jähriger Beecker, der bereits im Januar vom Landgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu sechs Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Unter anderem hatte der gelernte Chemikant auch erfolglos versucht, in der Küche seiner Mutter selbst Amphetamin zu kochen, dabei aber nur eine unbrauchbare braune Pampe produziert.
Ein Teil der von dem 31-Jährigen eingeschmuggelten Drogen war auch an einen Dealer in Dinslaken geliefert worden, der regelmäßig an eine Riege von Stammkunden weiter verkaufte. Auch er wurde zwischenzeitlich vom Landgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Polizei überwachte Telefon des Dealers und las Chats mit
Die Polizei hatte das Treiben des Angeklagten bereits eine Weile beobachtet. Telefonüberwachungen und abgefangener Chat-Verkehr belegten die kriminellen Kontakte. Da half es wenig, dass die Beteiligten in ihren Gesprächen und im Textverkehr mehr oder minder originelle Decknamen für Rauschgift unterschiedlicher Qualitäten verwendeten.
Einen großen Teil der Anklage hatte der 31-Jährige vor Gericht gestanden, nachdem am vergangenen Verhandlungstag eine Verständigung protokolliert worden war, die dem Mann für diesen Fall eine vergleichsweise milde Strafe zusicherte.
Bei der konkreten Strafzumessung fiel das Geständnis denn auch kräftig zu Gunsten des 31-Jährigen aus. Anhaltspunkte, die eine Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt gerechtfertigt hätten, hatte das mehrtägige Verfahren nicht zu Tage gefördert.