Duisburg. Duisburgs Haushalt 2015 ist immer noch nicht genehmigt. So lange gilt die „vorläufige Haushaltsführung“. Kita-Elternbeiträge dürfen daher noch nicht erstattet werden

Kein genehmigter Haushalt - kein freier Griff in die Stadtkasse: Auch acht Monate nach der Verabschiedung des Etats 2015 haben die Düsseldorfer Finanzhüter den Daumen auf Duisburgs Finanzen. Das hat Folgen.

Im November vergangenen Jahres schon hatte der Rat den Haushalt verabschiedet und dabei aus Sicht der Stadt die Auflagen der Bezirksregierung erfüllt. Als „Stärkungspakt-Kommune“ muss Duisburg mit dem Etat und seinem mittelfristigen Haushaltskonsolidierungsplan belegen, wie bis 2021 der Haushaltsausgleich zu schaffen ist. Dafür gibt es vom Land bis 2016 noch pro Jahr 50 Millionen Euro Finanzhilfe. Die sind allerdings laut Kämmerei für dieses Jahr noch nicht überwiesen, weil die Etat-Genehmigung noch aussteht.

Genehmigung noch nicht erfolgt

Kurz und knapp fällt die Antwort der Bezirksregierung auf die Presse-Anfrage aus: „Die Bezirksregierung Düsseldorf befindet sich derzeit in der Prüfung des vorgelegten Haushaltes 2015. Eine Genehmigung ist noch nicht erfolgt. Ein zeitlicher Rahmen ist derzeit noch nicht absehbar.“ Immerhin, Duisburg steht nicht alleine da: Auch die Haushalte der Nachbarstädte Essen und Mülheim sind noch nicht genehmigt. Auch Solingen und Krefeld warten noch.

In der April-Ratssitzung machte Stadtkämmerer Peter Langner seinem Unmut über das ausbleibende Okay aus Düsseldorf in ungewöhnlich scharfer Form Luft. „Ich bin ausgesprochen unzufrieden“, sagte er und sah weder Gründe noch Hintergründe für die fehlende Genehmigung. Die mag es allerdings schon geben: Die Bezirksregierung zögerte offenbar, nachdem die Stadt schon im Frühjahr in Düsseldorf einen Nachtragshaushalt und Mega-Kredit von 203 Millionen Euro als Finanzspritze für den Stadtkonzern DVV avisierte. Beschlossen wurde das im April und wegen einen Formfehlers im Verfahren im Juni nochmals. „Überarbeitete Unterlagen“, die seit Juni nun vorlägen und geprüft würden, nennt das die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme.

Freiwillige Leistungen sind nicht erlaubt

Ohne Haushaltsgenehmigung unterliegt Duisburg wieder der vorläufigen Haushaltsführung nach Paragraf 82 der Gemeindeordnung. Demnach darf die Stadt „zur Zeit nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind“, erklärt die Stadtkämmerei. Das belaste „die finanznahen Organisationseinheiten der Verwaltung arbeitstechnisch in besonderem Maße“, sagen Duisburgs Finanzplaner, weil sie bei Mittelfreigaben immer den Nachweis beibringen müssen, dass die Bestimmungen der vorläufige Haushaltsführung eingehalten werden.

Das heißt: Jeder noch so kleiner Extra-Betrag muss begründet werden und so genannte freiwillige Leistungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Deshalb muss die Stadt auch mit der von Eltern und der Politik verlangten Rückerstattung der Eltern-Beitrage aus dem Kita-Streik warten, bis der Etat genehmigt ist.

Stadt zahlt Verpflegungsgeld zurück 

Im Gegensatz zu der Rückerstattung der Kita-Elternbeiträge darf die Stadt wie versprochen die Verpflegungsgelder für vom Streik betroffene Kita-Eltern zurückerstatten. „Wo nichts gegessen wird, muss auch nichts gezahlt werden“, hatte OB Link Anfang Juni als Losung ausgegeben.

Die Rückerstattung wird vom Jugendamt unbürokratisch veranlasst. 75 Prozent der Erstattungsfälle sind laut Stadtsprecherin Gabi Priem bereits abgeschlossen. Die restlichen 25 Prozent sollen Anfang nächster Woche abgearbeitet sein.

Die rund 1500 betroffenen Eltern, deren Kinder auch nicht in einer der Notgruppen untergebracht waren, erhalten das Verpflegungsgeld für einen Monat – es handelt sich einkommensabhängig um Summen um die 55 Euro – zurück. Die Stadt überweist das Geld entweder an die Eltern zurück oder verzichtet bei vereinbarten Lastschrifteneinzug einmalig von der Abbuchung des Monatsbeitrages. Unterm Strich liegt die Gesamtsumme bei 82 500 Euro.