Duisburg. Ein 47-jähriger Duisburger hat das Geld seiner Frau wegen drohender Pfändung vom Bankautomaten abgehoben. Dabei will der Mann ausgeraubt worden sein.
Am 7. Oktober 2013 tauchte ein 47-jähriger Mann im Polizeipräsidium an der Düsseldorfer Straße auf und behauptete, er sei nach dem Geldabheben an einem Bankautomaten in Meiderich brutal überfallen worden. Seltsam nur, dass sich die angebliche Tat bereits eine Woche zuvor ereignet hatte. Schnell kamen der Polizei Zweifel. In zweiter Instanz kämpft der Mann nun gegen eine Bewährungsstrafe wegen falscher Verdächtigung,
Am 30. September 2014 hatte er an zwei Geldautomaten insgesamt 700 Euro vom Konto seiner Frau abgehoben. Als er die Sparkasse verlassen und das Geld noch in der Hand gehabt habe, sei er von einer jungen Frau angesprochen worden, protokollierte die Polizei den Bericht des Anzeigenstellers. So abgelenkt, sei er plötzlich niedergeschlagen und nach einem Tritt ins Gesicht bewusstlos geworden. Dabei sei er im Gesicht verletzt und sein Gebiss beschädigt worden.
Niemand hatte den Raub in der Fußgängerzone bemerkt
Eine Darstellung, die die Ordnungshüter von Anfang an stutzig machte, denn von dem Raub, der sich angeblich am hellen Tag in der belebten Meidericher Fußgängerzone ereignete, hatte niemand etwas bemerkt. „Und üblicherweise warten Raubopfer nicht eine Woche mit der Anzeige“, so ein Beamter am Mittwoch im Zeugenstand.
Die Überwachungskameras des Geldinstituts zeigten, dass der 47-Jährige unbehelligt davon gezogen war. Dafür kam schnell heraus, dass er offenbar bei einer Auseinandersetzung im Alkoholikermilieu an der Kuhstraße in der City verletzt worden war. Am Tag, bevor er zur Polizei ging, hatte der Hartz-IV-Empfänger den Raub beim Jobcenter gemeldet und um ein Darlehen gebeten. Dort war ihm mitgeteilt worden, dass ohne eine Anzeige gar nichts zu machen sei.
Geld vor Pfändung geschützt
Das Amtsgericht war davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte die Tat erfunden hatte und verurteilte ihn dafür im August 2014 zu vier Monaten mit Bewährung. In der Berufung behauptete der 47-Jährige am Mittwoch, dass doch alles ganz anders gewesen sei. „Die Polizei hat das alles verkürzt und verdreht.“ Er habe nie behauptet, der Überfall habe sich unmittelbar vor der Sparkasse ereignet. Nach eigenen Angaben hatte der Angeklagte übrigens das Konto seiner Frau geräumt, um das Geld vor der Pfändung zu schützen. Von einem Teil der Summe sei ein Sofa angeschafft worden.
Da eine Zeugin, welche die Anzeige des 47-Jährigen aufgenommen hatte ,bis Ende des Monats in Urlaub ist, ein Strafverfahren aber nur für maximal 21 Tage unterbrochen werden darf, wird es noch zwei weitere Termine vor dem Landgericht geben. Ein Urteil soll am 4. August gesprochen werden.