Duisburg. Suche nach einem Geldautomaten gestaltete sich schwierig. Zwei 24 und 25 Jahre alten Angeklagten drohen hohe Haftstrafen
Wenn man aus dieser Geschichte einen Kriminalfilm machte, würde sie einem wohl kein Zuschauer abnehmen: Da verprügeln zwei junge Männer ihren Gastgeber in dessen Wohnung und zwingen ihn dann zu einer seltsamen nächtlichen Tour. Per Straßenbahn klappert das Trio eine Sparkassenfiliale nach der anderen ab, um mit der EC-Karte des Opfers Geld abzuheben.
Was am Ende misslingt und dazu führt, dass der Geschädigte auch noch einen Messerstich ins Bein bekommt. Genau so soll es sich in der Nacht zum 13. Dezember 2014 im Duisburger Norden zugetragen haben. Zwei 24 und 25 Jahre alte Männer stehen dafür nun vor dem Landgericht.
Anklage lautet auf schweren Raub
Die Anklage wirft ihnen schweren Raub vor. Einer der Männer soll schon den ganzen Abend bei dem späteren Geschädigten zugebracht haben, bei dem junge Gäste offenbar mehr oder weniger regelmäßig Alkohol und Drogen konsumierten. Zu vorgerückter Stunde soll dann auch der zweite Mann mit einem dramtischen Auftritt aufgetaucht sein: Er trat die Wohnungstüre des 54-Jährigen ein und das plötzlich sehr aggressive Duo soll den Gastgeber mit einer Holzlatte und einem Besenstiel geschlagen haben, bevor es ihm das Handy, einen DVG-Fahrausweis und die EC-Karte abnahm.
In den frühen Morgenstunden sollen die beiden Angeklagten ihr Opfer dann gezwungen haben, an der Weseler Straße in eine Straßenbahn zu steigen. Das Trio klapperte mehrere Sparkassenfilialen ab, ohne dass sich eine Türe zu einem Geldautomaten öffnete.
Angeklagte erinnern sich nicht
Am Walsumer Kometenplatz soll einer der Angeklagten dann mit einem Brotmesser zugestochen haben, das er aus der Wohnung des Geschädigten mitgenommen hatte. „Er war wohl sauer, weil die Tür nicht aufging“, so der 54-Jährige am ersten Verhandlungstag im Zeugenstand. Der Polizei gegenüber hatte er zunächst angegeben, der Täter habe „nur aus Spaß zugestochen“. Insgesamt offenbarte der Zeuge bei seiner Vernehmung einige Unsicherheiten. Der Mann hatte schließlich fliehen und sich in einen Bus retten können.
Die Polizei stellte die beiden Angeklagten, als sie kurz darauf per Straßenbahn nach Marxloh zurückkehrten. Gegenstände aus dem Besitz des Geschädigten fanden sich später auf der Straße, wo das Duo sie offenbar weggeworfen hatte.
Die Angeklagten erinnern sich angeblich an nichts mehr. Einer bestreitet die Tat allerdings ausdrücklich nicht. Für das Verfahren war zunächst nur ein Fortsetzungstermin vorgesehen, die sich um zwei weitere Sitzungstage vermehrten,