Duisburg. Statt zu einer Bewährungsstrafe hat das Landgericht Duisburg eine Frau zu einer 1800 Euro-Geldstrafe verdonnert. Sie hatte eine 80-Jährige überfallen.
Manchmal kann eine Berufung nach hinten losgehen, selbst wenn das Resultat nach den Buchstaben des Gesetzes milder ausfällt. Diese Erfahrung musste am Freitag eine 31-jährige Krefelderin vor dem Duisburger Landgericht machen. Sie hatte am 14. März 2013 eine 80-jährige Rentnerin in deren Marxloher Wohnung attackiert. Eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wandelte die Kammer am Freitag in eine Geldstrafe um.
Das Motiv für die Tat blieb im Dunkel. Fest stand nur, dass die Angeklagte unter einem Vorwand an der Tür der Seniorin geklingelt hatte. Dann drängte sie die alte Frau in die Wohnung und versuchte, sie zu Boden zu ringen. Als der Ehemann der Rentnerin auftauchte, flüchtete sie, konnte aber nach kurzer Verfolgung durch Familienmitglieder gestellt werden.
80-Jährige leidet noch unter psychischen Folgen
In erster Instanz hatte die 31-Jährige behauptet, sie sei nur deswegen auf die bis heute unter den psychischen Folgen leidende Rentnerin losgegangen, weil die so unfreundlich gewesen sei. Das Amtsgericht hatte der Angeklagten lediglich Hausfriedensbruch und Nötigung nachweisen können, obwohl sich der Gedanke an ein gescheitertes Raubdelikt geradezu aufdrängte.
„Das alles tut mir schrecklich Leid“, so die Angeklagte am Freitag. „Aber das wäre nicht passiert, wenn ich meine Tabletten genommen hätte.“ Doch einem Gutachter gelang es nicht, die Angaben der Frau über angebliche psychische Probleme nachzuvollziehen. Das wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass der aus Polen stammende Hausarzt der 31-Jährigen nicht nur sprachliche Defizite aufwies, sondern offenbar auch keine Ahnung hatte, wie er zu seiner Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung gekommen war.
Über zwei Jahre keine Straftat mehr begangen
Am Ende gab der Zeitfaktor den Ausschlag: Seit über zwei Jahren hat die Angeklagte keine Straftat mehr begangen. Für das Gericht Grund genug, die Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe von 1800 Euro (180 Tagessätze zu je zehn Euro) umzuwandeln. Die Angeklagte wird das wohl nur schwer als die mildere Strafe begreifen.