Duisburg. Ein 26-Jähriger ohne festen Wohnsitz wollte seinen unfallflüchtigen Verwandten vor einer Strafe schützen. Das Gericht gab ihm eine Bewährungschance.
Eine Duisburgerin kam am 30. September 2013 aus dem wütenden Staunen gar nicht mehr heraus. Zuerst verschrammte ihr in Hochfeld ein weißer Kastenwagen die linke Seite ihres Autos, dann hinderte sie ein Mercedes mit halsbrecherischen Manövern daran, den Unfallfahrer zu verfolgen. Für den zweiten Teil des Straßenverkehrskrimis fand sich nun ein 26-Jähriger ohne festen Wohnsitz vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder.
Die Anklage warf dem Mann einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Nachdem der weiße Kastenwagen den Pkw der Geschädigten auf der Wanheimer Straße fast in die auf der rechten Straßenseite parkenden Autos gedrängt hatte und so dicht vorbeifuhr, dass er die linke Seite des Autos der Duisburgerin beschädigte, hatte dessen lange Zeit unbekannt gebliebene Fahrer einfach Gas gegeben. Die Fahrerin des beschädigten Autos nahm die Verfolgung auf, als sich plötzlich ein zuvor hinter ihr fahrendes Fahrzeug vor sie setzte und sie mehrfach ausbremste. Immerhin die Identität des Mercedes-Fahrers stand bald fest.
Angeklagter offenbart Identität des Fahrers
Zum ersten Termin im März war der 26-Jährige, der sich zu dieser Zeit offenbar in seiner Heimat aufhielt, nicht vor Gericht erschienen. Es erging ein Haftbefehl. Bei der Wiedereinreise am 19. Mai wurde der junge Mann festgenommen.
Vielleicht lag es an dem einen Monat Untersuchungshaft, dass der Angeklagte Montag überraschend ein Geständnis ablegte und auch die Identität des Fahrers des weißen Kastenwagens offenbarte: Sein Onkel habe am Steuer gesessen und nach dem Unfall schlicht die Nerven verloren. „Mein Onkel hatte schon einmal Ärger mit der Polizei gehabt und ich wollte ihm helfen“, begründete der Angeklagte seine Tat. .„Da es um ein Familienmitglied ging, ist meinem Mandanten das Geständnis schwer gefallen“, betonte der Verteidiger.
Drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt
Auch einen Tankbetrug gab der wenn auch nur geringfügig, aber einschlägig vorbestrafte 26-Jährige zu: Am 29. Januar 2014 hatte er für knapp zehn Euro an einer Tankstelle Diesel getankt, und war ohne zu bezahlen davon gefahren.
Angesichts des Geständnisses und der Gesamtumstände ließ das Amtsgericht den Mann mit 19 Monaten davonkommen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Erleichtert konnte der Angeklagte das Gericht verlassen und kann nun rechtzeitig zur Geburt seines Kindes wieder in Freiheit sein: Seine Lebensgefährtin ist im achten Monat schwanger.