Duisburg. Als angebliches Ehepaar gab sich das Pärchen vor Duisburger Polizisten aus. Der Schwindel flog auf und der Mann musste sich vor Gericht verantworten.

Schon so mancher Mann soll Probleme damit gehabt haben, von Zeit zu Zeit nicht mehr genau gewusst zu haben, mit wem er eigentlich verheiratet ist. Dumm nur, wenn man seine Begleiterin gegenüber der Polizei als seine Frau ausgibt, sich dann mit der Ordnungsmacht anlegt und am Ende vor Gericht in Erklärungsnöte gerät.

So erging es jetzt einem 50-jährigen Duisserner, der wegen Widerstandes und versuchter Körperverletzung vor dem Amtsgericht stand. Am 23. November 2014 hatte er sich gegenüber der Polizei als Beschützer seiner Begleiterin aufgespielt.

Frau konnte sich gegenüber der Polizei nicht ausweisen

Die stand im Verdacht, bei einer privaten Feier ein Körperverletzungsdelikt begangen zu haben, konnte sich gegenüber der Polizei aber nicht ausweisen. Um ihren Ausweis holen zu können, benötigte sie den Schlüssel für ihre nahe gelegene Wohnung. Den habe ihr Mann in der Tasche, gab sie den Polizisten zu verstehen.

Als die den Angetrunkenen um Herausgabe baten, reagierte der unwillig. „Er hat uns gesagt, seine Frau gehe nirgendwo hin“, erinnerte sich ein Beamter. „Als ich ihn zur Seite schieben wollte, hat er meinen Arm weggeschlagen und ausgeholt.“

Angeblich nur auf den Wohnungsschlüssel aufgepasst

Der 50-Jährige versuchte, die ganze Sache als Irrtum zu verkaufen: Schließlich saß seine Ehefrau, Mutter zweier gemeinsamer erwachsener Kinder, zum Tatzeitpunkt friedlich Zuhause. Den Angeklagten brachte das vor der Strafrichterin ganz schön ins Schwitzen: Seine Begleiterin sei nur eine gute Bekannte, habe ihn gebeten, auf ihren Wohnungsschlüssel aufzupassen, beteuerte er. Dass er sich bereits einmal mit der Polizei wegen eines Knöllchens angelegt hatte und die „gute Bekannte“ dabei auch eine Rolle gespielt hatte, machte seine Angaben nicht glaubwürdiger.

Die Richterin riet dem Mann, seinen Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) auf die Höhe zu beschränken. Der tat dies und kam am Ende mit 600 Euro (60 Tagessätze zu je zehn Euro) davon. Das lag allerdings nicht daran, dass die Strafrichterin etwa Verständnis für den Wiederholungstäter gehabt hätte, sondern nur an den miserablen Einkommensverhältnissen des Selbstständigen. „Ich habe nur Ärger mit dieser Bekannten“, brummelte der Angeklagte zum Abschied. „Jetzt hat sie mich schon das zweite Mal in Schwierigkeiten gebracht.“ Die Richterin verkniff sich jeden Kommentar.