Duisburg. . Heute öffnet die 82-Jährige nur noch Menschen die Tür, die ihren Ausweis unter der Tür durchschieben. Das Landgericht verurteilte jetzt die Täterin.

Den Nikolaustag des Jahres 2013 wird eine 82-jährige Walsumerin wohl nie mehr vergessen. Da nämlich klingelte mehrfach eine junge Frau an ihrer Tür, die angeblich eine Nachbarin suchte. Als die nervige Besucherin zum dritten Mal schellte, forderte sie plötzlich Geld und schlang der alten Dame blitzschnell einen Schal um den Hals. Das Landgericht Duisburg verurteilte die 26-jährige Dinslakenerin dafür am Freitag zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe mit Bewährung.

„Irgendwie an Geld kommen“

Stets den Tränen nahe hatte die junge Frau die Anklage weitgehend eingeräumt. „Ich hatte kein Geld, wusste nicht, was ich tun sollte.“ Sie habe sich in die Straßenbahn gesetzt und sei in Vierlinden ausgestiegen. Sie habe an dem Mehrfamilienhaus geschellt. „Ich hatte den Hintergedanken, da irgendwie an Geld zu kommen.“

Dass sie die alte Frau bedroht habe, sei ihr entsetzlich peinlich. „Ich schäme mich in Grund und Boden dafür.“ Beim letzten Klingeln habe sie nach einem Kugelschreiber gefragt, um so in die Wohnung zu kommen. „Was dann kam, kann ich mir bis heute nicht erklären.“ Sie habe den Schal aber nicht, wie ihr vorgeworfen wurde, zugezogen.

Opfer wehrte sich mit Krückstock

Die Zeugin konnte das nicht mehr mit Sicherheit sagen. „Ich weiß gar nicht, wie die den Schal so schnell um meinen Hals geschlungen hat“, so die Rentnerin, die im Rollator im Zeugenstand erschien. „Ich habe noch meine Hand dazwischen gekriegt.“ Dann habe ich mit meinem Krückstock zugeschlagen und um Hilfe gerufen.“ Das habe die Täterin wohl in die Flucht geschlagen.

Die Strafkammer konnte zuletzt nicht ausschließen, dass die Angeklagte, wie sie selbst beteuerte, den Raubversuch freiwillig abbrach, weil ihr die Ungeheuerlichkeit ihrer Tat plötzlich bewusst wurde. Statt einer Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung stand am Ende des Verfahrens daher nur eine Strafe wegen Körperverletzung. Die tränenreichen Entschuldigungen der Angeklagten, konnten nichts daran ändern, dass das Opfer bis heute unter den Folgen leidet. Die alte Dame hat Angstzustände, lässt Besucher nur noch ein, wenn sie einen Ausweis unter der Tür durchschieben.