Duisburg. Im KiTa-Streik fordern Ratsfraktion von der Stadt Duisburg jetzt verstärkt, dass die Elternbeiträge erstattet werden sollen.

Zum Ende der ersten KiTa-Streikwoche macht die Verdi-Gewerkschaft noch mal mobil: Nach dem streikfreien Feiertag marschieren die Beschäftigten am Freitag zu einer Protestkundgebung vor das Rathaus. Hinter den Rathaustüren und in den Ratsfraktionen gewinnt unterdessen die strittige Frage der Rückerstattung der Elternbeiträge an Dynamik. Mit dem Wasserschlauch mussten gestern schon mit Kindermalkreide auf die Rathaustreppen gemalte Protestnoten weggespritzt werden.

Rund 600 der knapp 1200 städtischen Erzieherinnen und Erzieher haben seit Montag die Arbeit niedergelegt. Nur 650 von über 7700 Kindern sind in 40 Notgruppen untergekommen. Christi Himmelfahrt gibt den Eltern heute eine kurze Atempause im privaten Organisationsstress. Aber die Elternbeiträge sollen sie weiterzahlen; für einen KiTa-Platz bei Zwei- bis Sechs-Jährigen etwa je nach Stundenzahl und Einkommen zwischen 20 und 315 Euro im Monat. Beiträge, die sich für die Stadt mit steigender Streiktagzahl zu einem sechsstelligen Betrag ohne Gegenleistung summieren. Zugleich spart die Stadt die Lohnzahlungen an das Personal im Ausstand. Einen „mittleren sechsstelligen“ Betrag kalkuliert die Stadtverwaltung dafür pro Streikwoche. Derweil rechnet Duisburgs Kämmerer sorgenvoll: Zehn Prozent mehr Gehalt in den überdurchschnittlich vielen städtischen Kindergärten würde den Stadtetat mit 12 Mio € im Jahr belasten.

Keine Erstattung der Elternbeiträge

Daher stellte die Stadt flugs klar: Es wird keine Erstattung der Elternbeiträge geben. Das wäre eine freiwillige Leistung und die dürfe sich Duisburg gar nicht leisten, hieß es schon vor Streikbeginn. Auch in anderen Revierstädten ist das oft Position der Rathäuser; Oberhausen und Gelsenkirchen wollen eine Rückerstattung zumindest prüfen, während die Politik häufig Druck macht und bürgerfreundliche Lösungen fordert. Für Verdi-Chef Keuer ist klar: „Es kann nicht sein, dass sich die Stadt das Geld einstreicht.“

Denn der Stadt-Verweis auf das vermeintlich strenge Haushaltsrecht, das Erstattungen verbietet, hat seine „Interpretationsmöglichkeiten“. Die Stadt beruft sich darauf, dass sie keinen genehmigten Haushalt hat und deshalb die Bezirksregierung nach § 82 der Gemeindeordnung freiwillige Wohltaten untersagt. Diese Regelung bestätigt auch die Bezirksregierung auf WAZ-Anfrage und ergänzt, dass es im Bezirk Düsseldorf keine Großstadt gebe, „die sich im Augenblick die Rückzahlung der Kita-Beiträge haushaltsmäßig leisten könnte“.

In der Tat ist der Etat 2015 – noch nicht genehmigt. Wird er aber, weil Duisburg sonst praktisch aus dem NRW-Stärkungspakt fliegen würde. Bei einem genehmigten Haushalt, bestätigt Bezirksregierungssprecherin Jessica Eisenmann, wären freiwillige Leistungen möglich, sofern „das mit Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden kann“. Fraglich ist allerdings, ob die eingesparten Gehälter als Einsparung gelten.