Duisburg. Wer diese Woche seine Kinder unterbringen wollte, bekam Probleme mit vollen Notgruppen. Das Geld für die fehlende Betreuung gibt es aber nicht zurück.
Berufstätige Eltern schauten in Duisburg in dieser Woche doppelt in die Röhre: Zum einen streiken die Kitas, gibt es Probleme, Kinder in Notgruppen oder bei Verwandten unterzubringen, zum anderen muss trotzdem gezahlt werden. Und mit einer Rückerstattung sieht es in einer Stadt wie Duisburg, die unter Haushaltssicherung steht, eher düster aus. Da überrascht ein Vorstoß der Gewerkschaft Verdi, die den Innenminister am Dienstag bat, eine Ausnahmeregelung für die unter Kuratel stehenden Städte zu finden.
Duisburg spart Geld für Personal
Derweil verhalten sich die Kommunen in NRW uneinheitlich: Dortmund, Köln und Hagen beschlossen beispielsweise, die Gebühren zurück zu erstatten. Verdi hatte bereits zuvor Eltern aufgefordert, ihre Beiträge zurück zu fordern, damit sich der Verursacher des Arbeitskampfes - aus Sicht der Gewerkschaft selbstverständlich der kommunale Arbeitgeber - nicht auch noch bereichere: Beim Streik sparen die Städte nämlich das Geld für das im Ausstand befindliche Personal.
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Doch Rückforderungen haben wenig Aussicht auf Erfolg: Die meisten Kommunen haben ihre Kita-Satzungen und die daraus abgeleiteten Verträge nämlich inzwischen wasserdicht formuliert. Und daraus lässt sich auch für Duisburg unschwer ablesen, dass es Erstattungen für den Ausfall des Betreuungsangebotes durch Höhere Gewalt nicht gibt. Und genau das ist aus juristischer Sicht ein Streik, abgesehen davon, dass er die Wahrnehmung eines Grundrechtes ist. Und die Eltern, so die gerichtliche Argumentation, zahlen mit den Gebühren auch nicht für die konkrete Dienstleistung pro Tag, sondern beteiligen sich anteilsmäßig und gemäß ihren finanziellen Möglichkeiten am gesamten Kostenapparat der Kinderbetreuung.
Betroffene sind auf Kulanz angewiesen
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein rät Eltern denn auch davon ab, den Klageweg zu beschreiten. Als Resultat aus dem großen Streik 2009 sei kein einziges Urteil bekannt, mit dem Eltern eine Rückerstattung zugesprochen worden sei, heißt es.
Da sind die Betroffenen schon auf die Kulanz ihrer Heimatgemeinde angewiesen. Doch da Duisburg unter Haushaltssicherung steht, gibt es keine: Da kein gesetzlicher Anspruch der Eltern besteht, wäre jede Rückerstattung eine neue freiwillige Leistung, durch die die Bezirksregierung sofort einen Strich machen würde. 2009 hatte sie eine solche Handlung vorsichtshalber ausdrücklich untersagt. Gestern verlautete aus Düsseldorf lakonisch: „Im Regierungsbezirk gibt es keine Großstadt, die sich im Augenblick die Rückzahlung der Kita-Beiträge haushaltsmäßig leisten könnte.“ Ein entsprechender Antrag sei auch noch von keiner Kommune gestellt worden.
Wie der Innenminister sich zum Vorstoß von Verdi stellt, bleibt abzuwarten. Von der Stadt gab es dazu gestern auch keine Stellungnahme.