Duisburg. Das neue Wohnungsaufsichtsgesetz gibt Städten Möglichkeiten, gegen Schrottimmobilien und dubiose Vermieter vorzugehen. Hat die Task Force Erfolg?
Gut ein Jahr ist es her, dass das Land Nordrhein-Westfalen das neue Wohnungsaufsichtsgesetz verabschiedet hat, um den Kommunen mehr Rechte beim Kampf gegen Schrottimmobilien und dubiose Vermieter an die Hand zu geben. Die Duisburger Stadtspitze hatte nach der Verabschiedung eine Task Force mit Mitarbeitern der beteiligten Ämter gebildet, um den Schrottimmobilien den Kampf anzusagen. Mit Erfolg?
Teils, teils. Es gibt in Duisburg aktuell nicht weniger Schrottimmobilien als vor einem Jahr. Das Gegenteil ist der Fall. Im April 2014 listete die Verwaltung in Duisburg 40 Schrottimmobilien auf, aktuell, so Stadtsprecherin Susanne Stölting, stehen 70 verwahrloste Gebäude auf der Liste. Das Problem verlagert sich teilweise. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele Bewohner aus dem schlagzeilenträchtigen Bergheimer Haus In den Peschen unter anderem nach Marxloh in andere Schrottimmobilien gezogen sind. „Deshalb wird die Liste immer wieder aktualisiert“, so Susanne Stölting.
70 Gebäude auf der Liste
Viele Köche verderben den Brei, sagt der Volksmund. Bei der Task Force wird der Brei zwar nicht verdorben, aber doch sehr zähflüssig, weil viele Mitarbeiter allein schon terminlich unter einen Hut zu bringen sind, um Kontrollen vor Ort durchzuführen. Hier mal eine Auflistung der Beteiligten: Rechtsamt, Bürger- und Ordnungsamt, Feuerwehr und Zivilschutzamt, Amt für Soziales und Wohnen, Jugendamt, Gesundheitsamt, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Amt für Baurecht und Bauberatung, Büro OB, Polizei, Stadtwerke, Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Steuerfahndung und Zollbehörde komplettieren das Bürokratie-Paket. Denn neben dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz könnte auch die Landesbauordnung oder das Infektionsschutzgesetz greifen.
Die Task Force „Problemimmobilien“ hat seit ihrer Gründung 19 Häuser überprüft, davon drei Häuser für unbewohnbar erklärt. Das ist das schärfste Schwert des neuen Gesetzes. Ein Haus wurde geschlossen, zwei weitere Häuser und drei Wohnungen geräumt, weil es erhebliche Mängel beim Brandschutz gab. In zwei Häusern wurden die Mängel durch den Eigentümer behoben, so dass die Häuser wieder bewohnbar sind. Von all diesen Immobilien wurden bisher keine Gebäude abgerissen.
In fast allen Fällen fanden die Kontrolleure bauliche Mängel, mangelhafte Elektronik und Schimmel in den Wohnungen. Vielfach wurden auch beschädigte Haustüren, defekte Klingelanlagen und Briefkästen entdeckt. Dazu hatten die Gebäude oft mangelhafte sanitäre Anlagen, kaputte Fenster und Glastüren. Dazu waren die meisten Häuser und Hinterhöfe voller Müll, der jede Menge Schädlinge anlockte.