Duisburg. Trotz einer Sprengstoffexplosion haben die Täter nicht den Geldautomaten der Sparkasse geknackt. Ein Duisburger geht dafür drei Jahre in den Knast.

Mit einem lauten Knall explodierte am 16. Dezember 2014 an der Masurenallee in Wedau ein SB-Bank-Container der Sparkasse. Den Tätern, die ein Gasgemisch in zwei Geldautomaten geleitet hatten, gelang es zwar, den Container zu zerstören, an die besonders gesicherten Geldkassetten kamen sie aber nicht heran. Drei mutmaßliche Täter standen dafür vor dem Landgericht Duisburg. Doch am Ende eines mehrtägigen Verfahrens wurde am Donnerstag nur einer bestraft.

Unter dem Druck der Beweise hatte ein 24-jähriger Moldawier aus Hochfeld bereits zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt: Gemeinsam mit mehreren Mittätern habe er den Plan gefasst und umgesetzt. Mitten in der Nacht hatten die Männer Gasflaschen zum Tatort transportiert, eine Lunte gelegt und waren schließlich geflohen, nachdem der Plan gescheitert war und sie 25.000 Euro Sachschaden angerichtet hatten.

Überwachungskamera und Fußabdruck überführen Angeklagten

Den 24-Jährigen hatten Bilder einer Überwachungskamera und ein am Tatort gefundener Schuhsohlenabdruck belastet. Sorgsam hatte es der Angeklagte bei seinem Geständnis allerdings vermieden, die zwei neben ihm auf der Anklagebank sitzenden Männer – zwei 24 und 26 Jahre alte Moldawier, die unter der gleichen Adresse an der Charlottenstraße gewohnt hatten – in irgendeiner Weise zu belasten.

Die reichlich dünne Beweisanlage gegen die zwei Mitangeklagten, die ebenfalls kurz nach dem Geschehen in der Nähe des Tatortes festgenommen worden waren, wurde im Verlauf des Prozesses nicht besser. Auch ein Spurengutachter des Landeskriminalamtes, der noch am letzten Verhandlungstag aussagte, lieferte der Strafkammer nichts, worauf sie eine Verurteilung hätte stützen können.

Urteil am unteren Ende der vorher getroffenen Verständigung

Der 24-Jährige wurde wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht blieb damit am unteren Rahmen einer zuvor getroffenen Verständigung. Bonuspunkte hatte sich der Angeklagte vor allem durch sein Geständnis verdient. Gegen die beiden Mitangeklagten lautete das Urteil: Freispruch auf Kosten der Staatskasse.