Duisburg. Ein Duisburger hatte seine Tochter (8) missbraucht und die Tat auf Bildern festgehalten. Weil er die kaputte Festplatte verkaufte, fiel der Mann auf.
Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte das Landgericht am König-Heinrich-Platz am Mittwoch einen 41-jährigen Hochfelder zu fünf Jahren Gefängnis. Zwischen Juli 2013 und April 2014 hatte er sich an seiner damals achtjährigen Tochter vergangen. Das Schlusswort des Angeklagten war mindestens so bemerkenswert gewesen wie die Begleitumstände des Falles: „Ich finde keine Worte. Ich weiß, dass ich bestraft werden muss. Wie lange, ist mir eigentlich egal.“
Als Hobby-Fotograf hatte der Mann immer wieder zahlreiche Aufnahmen von seiner Tochter gemacht. Schleichend waren die Foto-Sessions offenbar in den pornografischen Bereich geraten. Mehrfach nahm der Familienvater sexuelle Handlungen an dem Kind vor und hielt sie im Bild fest.
Beweise auf verkaufter Festplatte
Aufnahmen, die er auf einer Festplatte speicherte. Als die kaputt ging, bot der Hochfelder sie auf einer Internetplattform zum Verkauf an. Ein Bastler erwarb den Speicher, machte ihn wieder flott und war entsetzt über das, was er darauf fand.
Das Verfahren gegen den 41-Jährigen hatte Ende vergangenen Jahres schon einmal begonnen. Damals war die Hauptverhandlung ausgesetzt worden, weil der Angeklagte offenbarte, dass er unter einem Gehirntumor leide. Ein Sachverständiger machte gestern allerdings deutlich, dass es sich höchstwahrscheinlich um eine gutartige, recht kleine Wucherung handelt, die keiner sofortigen Operation bedarf und keine Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten habe.
Rückhaltloses Geständnis
Der berufslose 41-Jährige, der halbe Nächte vor dem Computer saß und dafür halbe Tage verschlief, wiederholte sein rückhaltloses Geständnis. Er habe selber keine Erklärung für die Taten.
Im Urteil berücksichtigte die Strafkammer, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hatte, was vor allem der Geschädigten eine Aussage vor Gericht ersparte. Strafschärfend werteten die Richter allerdings das geringe Alter des Mädchens und die kaum abzuschätzenden psychischen Folgen. Bis heute leidet das Kind nach Aussage der Mutter unter Albträumen, ruft nachts im Schlaf: „Papa soll aufhören.“