Duisburg. . Die Duisburger Wirtschaftsbetriebe kündigen nach Münsteraner Urteil neue Gebührenbescheide für 2012 und 2013 an. Auch für 2014 und 2015 stehen wieder Klagen an.

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) wollen allen Müllgebührenzahlern für die Jahre 2012 und 2013 Geld zurückerstatten. Mit plötzlichem Reichtum muss allerdings kein Duisburger rechnen. Die vom Immobilienbesitzer-Verband Haus und Grund genannte Größenordnung von etwa 30 Euro pro Haushalt und Jahr nannte WBD-Chef Thomas Patermann gestern „nicht grob falsch“, wollte sich allerdings noch auf keine genauere Zahl festlegen.

Müllverbrennung soll zahlen

Man müsse zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, mit dem das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag die Duisburger Müllgebühren-Kalkulation kassiert hatte (wir berichteten), erklärte Patermann. Vor allem die zu hohen Kosten für die Müllverbrennungsanlage in Oberhausen hatten die Richter gerügt. Und die Müllverbrennung wird es nun auch sein, der es ans Geld geht bei der Gebührenrückzahlung an rund 80.000 Duisburger Haushalte. Er gehe davon aus, dass das Gemeinschaftsunternehmen der Städte Duisburg und Oberhausen sowie des privaten Entsorgers Remondis entsprechend zahlungskräftig sei, sagte der WBD-Chef. Rücklagen gebe es bei der Verbrennung, aber auch bei den Wirtschaftsbetrieben selbst.

Neue Gebühren bis Herbst

Wirtschaftsprüfer sollen nun möglichst zügig für eine neue Kostenkalkulation der GMVA (Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage) sorgen, deren neues Entgelt dann umgehend der Preisprüfungsstelle bei der Bezirksregierung vorgelegt werden soll. Bis Ende August könnte eine neue Gebührensatzung fertig sein, über die der Stadtrat im September zu entscheiden hätte, damit die neuen Gebührenrechnungen spätestens im November verschickt werden könnten.

WBD verspricht Transparenz

In dem ganzen Verfahren versprechen die Wirtschaftsbetriebe Transparenz. Die Urteilsbegründung aus Münster wie auch die neue GMVA-Kalkulation und das Ergebnis der Preisprüfung sollen im Internet veröffentlicht werden.

Klagen gibt es auch gegen die Gebührenbescheide für 2014 und 2015, die aber auf einem anderen Berechnungsverfahren beruhen. Auch in diesem Fall muss das Oberverwaltungsgericht noch einmal ran. Die Gebührenbescheide für diese beiden Jahre wie auch für 2013 wurden unter Vorbehalt erstellt.

15 Jahre alte Verträge

Grund für die Rechtsstreitigkeiten um die Gebühren sind laut Patermann 15 Jahre alte Verträge rund um die Müllverbrennungsanlage mit Nachwirkungen bis heute und darüber hinaus, denn diese Verträge gelten noch bis 2020. Darin festgeschrieben sind relativ hohe Verbrennungsgebühren für die Duisburger, die aber nach dem aktuellen Urteil angepasst werden.

Aus Duisburg kamen 2014 rund 122.000 Tonnen Hausmüll und 11.300 Tonnen Sperrmüll nach Oberhausen. 2012 waren für die Verbrennung 28,7 Mio Euro zu zahlen bei einem Gesamtmüllgebührenvolumen von 60 Mio Euro.