Duisburg. . Erst müsse das schriftliche Urteil abgewartet werden, dann sollen die Entgelte kalkuliert und geprüft werden. So lange gibt es keine konkreten Zahlen.

Beträge auf Euro und Cent vermochte der Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe, Thomas Patermann, Dienstag keine zu nennen. Fest steht allerdings: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (wir berichteten) hat Konsequenzen. Die Bürger werden einen Teil der Abfallgebühren erstattet bekommen, in dem neue Gebührenbescheide für 2012 und 2013 erstellt werden.

Formalrechtlich betrachtet haben nur die sieben Kläger, die am Montag in Münster vor Gericht auftraten, Anspruch auf eine Erstattung. „Unser Ziel ist es aber, dass alle Duisburger Kunden von dem Urteil profitieren“, so Patermann.

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Die meisten Bescheidesind unter Vorbehalt

Für die Bescheide seit 2013 ist das kein Problem. Sie waren alle unter Vorbehalt ausgestellt worden. Für 2012 sieht die Situation anders aus. Hier hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im November 2012 die Gebührenbescheide kassiert. Ab da gingen nur noch Bescheide mit Vorbehalt an die Kunden.

Doch für den Zeitraum davor sind etwa 70 000 Bescheide herausgeschickt worden, die rechtskräftig sind. „Ich kann es jetzt nicht versprechen, aber unser Ziel lautet, dass alle gleich behandelt werden“, so Patermann. Dazu müssen politische Beschlüsse gefasst werden und auch die jetzt anstehenden Verhandlungen mit der Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage (GMVA) einvernehmlich zum Ende geführt werden.

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„Wir sind diejenigen, die das Geld von der GMVA an die Bürger weiterreichen“, macht Patermann keinen Hehl daraus, dass er die zuviel bezahlten Kosten von der GMVA haben will. Die Verträge mit der Müllverbrennungsanlage, die 2001 geschlossen wurden, laufen noch bis Ende 2020. Und auch wenn man die damaligen Entscheidungen heute so nicht getroffen werden würden, so sind sie doch rechtsverbindlich. Erst durch das Urteil haben die Wirtschaftsbetriebe die Möglichkeit, von der GMVA andere Verbrennungspreise geltend zu machen, da nun feststehe, dass die 169 Euro pro Tonne für Duisburg preisrechtlich nicht zulässig sind.

Wirtschaftsbetriebe Duisburg warten auf schriftliches Urteil

Erst einmal wollen die Wirtschaftsbetriebe auf das schriftliche Urteil aus Münster warten und hoffen, in diesem Schriftstück möglichst konkrete Anhaltspunkte zu finden, wie eine rechtssichere Gebührensatzung die strittigen Punkte wie Energieerlöse, Vorhaltemengen, Gewinn- und Wagniszuschläge aussehen könnte.

Läuft es optimal, gilt folgender Zeitplan. Das Urteil kommt, die GMVA kalkuliert ihr Verbrennungsentgeld neu, die Wirtschaftsbetriebe lassen diese Kalkulation bei der Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung prüfen, erstellen eine neue Gebührenbedarfsberechnung, lassen diese durch Stadt- und Verwaltungsrat absegnen und versenden neue Gebührenbescheide im Oktober oder November. Es ist ein Plan.

Erstattung wird wohl für 2012 und 2013 kommen 

Nach dem Urteil des OVG über die Gebührensatzung 2012 gehen die Wirtschaftsbetriebe davon aus, dass das Gericht auch die Gebührensatzung 2013 kippen wird. Sollte dieses Urteil schnell gefällt werden, werden auch die Gebührenbescheide für 2013 möglichst zügig neu herausgeschickt.

Anders sieht es bei den Klagen für die Jahre 2014 und 2015 aus. Hier kommt durch die unternehmerische Umstrukturierung innerhalb der GMVA eine neue juristische Sachlage zustande, die zwar bereits vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden war, aber vor dem Oberverwaltungsgericht noch entschieden werden muss.