Duisburg. . Die klamme Stadt Duisburg sucht nach Möglichkeiten mehr Geld einzunehmen. Wer seinen Zweitwohnsitz in Duisburg hat, soll dafür auch Steuern bezahlen.

Duisburg will ab Juli Einwohner, die ihren Zweitwohnsitz in der Stadt gemeldet haben, mit einer „Zweitwohnungssteuer“ belegen. Ab 2016 soll das 250 000 Euro Mehreinnahmen bringen. Beschließen soll der Rat die Steuer Ende April.

Not macht erfinderisch und „Abgucken“ in anderen Städten ist erlaubt: Die Zweitwohnungssteuer gehört zum beschlossenen Haushaltssanierungspaket und wurde in vielen Städten bereits eingeführt, erst 2014 in Bottrop, schon 1998 in Dortmund und 2003 in Essen.

11 773 Personen haben nur ihren Zweitwohnsitz in Duisburg

Nach dem bisherigen Meldregister haben Stand Januar 2015 exakt 11 773 Personen in Duisburg eine Nebenwohnung gemeldet. Allerdings wird die Zahl der Steuerpflichtigen nach Einschätzung der Stadt deutlich niedriger liegen: Sie geht von gerade mal rund 700 steuerpflichtigen „Neben-Duisburgern“ aus, weil es zahlreiche Steuerbefreiungstatbestände gibt und die Stadt mit vielen Ummeldungen rechnet. Bei durchschnittlich drei bis sechs Prozent der gemeldeten Zweitwohnungen liegt der steuerpflichtige Anteil, haben Vergleiche mit anderen Städten ergeben.

Verglichen hat die Kämmerei auch die Steuersätze, die erhoben werden. Sie liegen in den anderen Kommunen meist bei 10 oder 12 Prozent, berechnet auf die Nettokaltmiete. Duisburg will daher gleich den 12-Prozent-Satz erheben. Sie geht dabei von einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 50 qm für die meist kleineren Zweitwohnungen und von einer Durchschnittsmiete von 5,15 €/qm aus.

Mehreinnahmen wären übersichtlich

Das Rechenbeispiel kommt auf eine Jahresmiete von 3090 € und eine jährliche Steuerlast bei dem Steuersatz von 12 Prozent von 370,80 Euro – also 30,90 Euro im Monat: Darin sieht die Stadt keine „erdrosselnde Wirkung“, die die Steuer rechtswidrig machen würde.

Die prognostizierten 250 000 € Einnahmen schmelzen wegen der zusätzlichen Arbeit allerdings dahin: Um alle erstmaligen Veranlagungen zu bearbeiten, kalkuliert die Stadt zunächst mit zwei Vollzeitkräften (168 800 € inkl. Sachkosten); ab 2018 soll eine Kraft genügen, blieben rund 180 000 €.