Duisburg. Beim Verwaltungsgericht haben nun 70 Bürger Klage gegen die Erhöhung der Grundsteuer B eingereicht. Heute beschäftigt das Thema erneut den Rat.
Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf klagen 70 Duisburger gegen den die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 855 Prozentpunkte. Das teilt Gerichtssprecherin Dr. Nicola Haderlein auf Anfrage mit. Am Montag wird sich der Rat, der die Satzung am Jahresende ohne Diskussion beschloss, erneut mit dem Thema beschäftigen.
Die Fraktion Piraten-SGU-BL hat beantragt, neben der Erhöhung der Grundsteuer B auch die Aufschlag auf die Gewerbesteuer rückgängig zu machen. „Die durch die Erhöhung der Gewerbesteuer schon nachweislich eingetretene kommunale Steuerflucht von Gewerbetreibenden wird durch die Erhöhung der Grundsteuer B verstärkt“, begründet die Fraktion ihren Antrag.
SGU-Ratsherr Karlheinz Hagenbuck zählt zu den Unterstützern der Online-Petition mit der Initiator Frank Oynhausen rund 8000 Unterzeichner fand. Der Versuch des Duisserners, per Bürgeranfrage im Haupt- und Finanzausschuss eine Erläuterung für die Ratsentscheidung zur Steuererhöhung zu bekommen, war in der vergangenen Woche gescheitert. Der HFA lehnte diese mit Hinweis auf das laufende Klageverfahren ab.
Bleibt abzuwarten, ob der Antrag der Erhöhungsgegner heute den Rat bewegen kann, die Diskussion nachzuholen, die im Vorfeld der Entscheidung nur innerhalb der Fraktionen geführt wurde. Nicht nur Frank Oynhausen, der seine Petition der Bezirksregierung übergab, hatte dabei kritisiert, dass es keine öffentliche Debatte über Alternativen gegeben habe.
Heute im Rat: Klinik, Platanen, Taxigebühren und Asylbewerber
In seiner 5. öffentlichen Sitzung, die am heutigen Montag um 15 Uhr beginnt, hat der Stadtrat eine Tagesordnung mit 66 öffentlichen Themen abzuarbeiten, 20 werden nichtöffentlich beraten.
Begrüßt werden die Ratsmitglieder von der Belegschaft des städtischen Klinikums. Sie fordern, die Entscheidung über den Verkauf der kommunalen Anteile an die Sana AG zu vertagen.
Zum Protest haben auch Gegner der Platanen-Fällung an der Mercatorstraße aufgerufen. Zur Entscheidung stehen auch die Taxigebühren und der Ort für eine Ayslbewerber-Unterkunft im Bezirk Mitte an.
Wenig spricht derweil dafür, dass sich die 70 Kläger Hoffnung machen dürfen, auf juristischem Weg gegen die Grundsteuer-Erhöhung zum Erfolg zu kommen. „Die Klagen gegen vorherige Erhöhungen sind von der 5. Kammer allesamt abgewiesen worden“, erinnert Verwaltungsrichterin Haderlein. Als „Sonder-Vermögenssteuer“ nur für Grundbesitzer verstoße die Abgabe gegen den Gleichheitsgrundsatz, hatten Kläger 2006 geltend gemacht. Der sei nicht verletzt, hatten die Juristen ausgeführt: Auch das Bundesverfassungsgericht erkenne die Grundsteuer als „zulässige Form des Steuerzugriffs an“, als sogenannte Objektsteuer dürfe der Grundbesitz ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen steuerlich erfasst werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte keine „unzulässige Erdrosselungswirkung“ erkannt, als die Gemeinde Selm 2012 den Hebesatz von 445 auf 825 Prozentpunkte hochschraubte. Allein das Willkürverbot begrenze den „weiten kommunalpolitischen Ermessensspielraum“ bei der Festsetzung des Hebesatzes. Weder das Gericht noch der Steuerpflichtige könnten deshalb ihre Vorstellungen anstelle des „legitimierten Satzungsgebers“ (dem Rat der Stadt) durchsetzen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte zuletzt im Juli 2013 diese Argumentation und ließ einen Antrag auf Berufung nicht zu. Auf den Grundsatz gleicher Lebensverhältnisse könne sich der Kläger nicht berufen, unerheblich sei auch, ob der kommunale Finanzbedarf aus Fehlentscheidungen der Vergangenheit resultiere, so die Richter.