Duisburg. Mindestens vier Mal schlug ein Duisburger seiner Freundin, die ihn verlassen wollte, auf den Kopf. Das Landgericht schickt ihn dafür in den Knast.
Verkniffene Blicke des Angeklagten und seines Verteidigers begleiteten am Donnerstag die Urteilsbegründung der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg. Zwar wurde ein 55-jähriger Kosovare aus Homberg nicht wie angeklagt wegen versuchten Totschlags, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Mit drei Jahren und neun Monaten Gefängnis fiel das Urteil aber recht deutlich aus.
In der Nacht zum 20. September 2014 hatte der Mann auf einem Parkplatz an der Grafschafter Straße in Baerl seiner langjährigen Lebensgefährtin (45) mit einem Knüppel mindestens vier Mal auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen und schwer verletzt. Zuvor hatte die Frau ihm mitgeteilt, dass sie an einer Fortsetzung der Beziehung nicht interessiert sei und, so die Überzeugung der Richter, eine finanzielle Entschädigung für die Jahre mit ihrem Freund gefordert.
Streitend durch die Nacht gefahren
Der Streit darüber hatte sich aus der Wohnung des Angeklagten, wo es zu ersten Handgreiflichkeiten gekommen war, ins Auto verlagert. Gemeinsam fuhr das Paar streitend durch die Nacht, landete schließlich auf dem Parkplatz. Dort, so die Feststellungen der Strafkammer, hatte die Frau versucht, ein Sitzkissen im Auto in Brand zu stecken. Der Angeklagte hatte sie daraufhin an den Haaren aus dem Fahrzeug gezogen, einen Schlagstock gegriffen, den er stets im Kofferraum dabei hatte, und auf sein Opfer eingeschlagen.
Die Staatsanwaltschaft war bei Anklageerhebung davon ausgegangen, dass der 55-Jährige erst aufgehört hatte zu schlagen, als sein Opfer regungslos am Boden lag und er die Frau für tot hielt. Doch die Version des Angeklagten, die Frau sei jammernd über den Parkplatz gekrochen, als er ins Auto stieg und davon fuhr, war am Ende nicht zu widerlegen. In den Aussagen der Hauptbelastungszeugin hatten sich zu viele Widersprüche gefunden, um deren stark belastende Angaben zur Grundlage eines Urteils zu machen. Die Juristen gingen daher von einem freiwilligen und damit strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch aus.
Auch psychische Folgen
Bei der Strafzumessung für den bislang unbescholtenen Angeklagten berücksichtigten die Richter jedoch insbesondere die schweren Verletzungen, mit deren körperlichen und psychischen Folgen die Geschädigte bis heute zu kämpfen hat. Mit dem Urteil blieb die Kammer nur knapp unter dem Antrag des Anklagevertreters, der vier Jahre gefordert hatte.