Duisburg. Sechs Monate muss ein Drogensüchtiger ins Gefängnis. An der schlimmen Situation der Familie ändert dieses Urteil nichts.

Mit einem tragischen Fall musste sich am Montag das Amtsgericht Stadtmitte beschäftigen. Seit vielen Jahren terrorisiert ein drogensüchtiger Marxloher offenbar seine Eltern. Unter anderem soll er sie am 29. April 2014 mit einem Messer bedroht und Geld gefordert haben. Doch vor dem Schöffengericht blieb die schwere räuberische Erpressung unbewiesen.

Laut Anklage hatte sich der 40-Jährige am Tattag mit Gewalt Zugang zu der Wohnung seiner Eltern in Hamborn verschafft. Dann soll er mit einem Messer herumgefuchtelt und Geld gefordert haben. Der 69-jährigen Mutter und dem 76 Jahre alten Vater gelang es jedoch, ins Schlafzimmer zu fliehen und sich dort einzuschließen.

Der Angeklagte bestritt die Tat. Er habe sich aus Langeweile nur die Fingernägel mit seinem Klappmesser sauber gemacht, so der nuschelnde Mann, der kaum zu verstehen war. Sein Vater habe ihm schon öfter vorgeworfen, dass er seine Eltern bedrohe. Allerdings sei er am Tattag bekifft gewesen, so der 40-Jährige. Seit 20 Jahren konsumiere er Cannabis und Heroin.

Mutter um Geld erpresst

Und so lange fühle er sich auch schon von seinem Sohn bedroht, so der 76-jährige Vater im Zeugenstand. Allerdings fiel es dem Mann sichtlich schwer, die einzelnen Vorfälle noch auseinanderzuhalten.

Seine Frau gab an, der Sohn habe sie immer um Geld erpresst. „Wenn wir es ihm gaben, war alles in Ordnung.“ Allerdings sei der Angeklagte auch mehrfach am Tag erschienen. Wenn er nichts bekam, habe der Sohn herumgetobt. So auch am Tattag, als er den Fuß in die Tür setzte und sie gewaltsam aufgedrückt habe. Dann habe er mit dem Messer gefuchtelt. „Wir sind ins Schlafzimmer.“ Allerdings konnte sich die Zeugin nicht erinnern, ob der Angeklagte konkret Geld forderte.

Keine Unterbringung in Entziehungsanstalt

Die Beweislage wurde auch dadurch nicht besser, dass die Polizei am Tattag gleich zwei Einsätze wegen des randalierenden Süchtigen gefahren hatte. Im Nachhinein war nicht mehr aufzuklären, was sich wann ereignet hatte.

Am Ende blieb nur eine Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnis wegen Nötigung und Bedrohung. Ein Urteil, das an der schlimmen Situation der Familie nichts ändert. Dazu hätte nur eine längere Haftstrafe in Verbindung mit einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt eine Chance geboten.