Duisburg. Zwischen 2011 und 2014 soll ein Duisburger Schrotthändler mindestens 30 Kilo Heroin in den Reifen seiner Sackkarre nach Deutschland gebracht haben.

Drogenschmuggel aus den Niederlanden wird wahrlich nicht selten vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verhandelt. Die Masche, um die es seit gestern vor der 1. Großen Strafkammer geht, ist allerdings originell: In den Reifen einer Sackkarre, die unter Gerümpel auf einem Schrottlaster lag, soll ein 43-jähriger Rheinhauser Heroin nach Deutschland gebracht haben.

Die Anklage wirft dem Mann bandenmäßige Einfuhr und Handel von Betäubungsmitteln vor. Zwischen Juni 2011 und seiner Festnahme im Mai 2014 soll er mit schöner Regelmäßigkeit mit einem Pkw nach Rotterdam gefahren sein. Dort soll er von einem Zeitgenossen namens „Giovanni“ meist ein Kilo Heroin erworben haben.

Zwei Helfer sind mit angeklagt

Der Stoff aus dem die Alpträume sind wurde dann in einem Erdbunker bei Venlo zwischengelagert. Von dort soll ihn der Schrotthändler jeweils tags darauf mit seinem Firmenwagen abgeholt haben. Das Rauschgift wurde in den Reifen einer Sackkarre versteckt, die unter Schrott auf dem Laster gelagert wurde.

Selbst bei einer für den Angeklagten höchst wohlwollenden Rechnung wurden auf diese Weise im Laufe von knapp drei Jahren rund 30 Kilo Heroin nach Deutschland geschmuggelt, die hier zumeist an feste Stammkunden weiter verkauft wurden: Dealer, die das Zeug dann auf der Straße an Süchtige vertickten. Der Angeklagte soll pro Kilo 11.000 Euro bezahlt haben, seine Kunden zahlten an ihn 18.000 Euro.

Zwei 32 und 39 Jahre alter Männer aus Duisburg müssen sich wegen Beihilfe verantworten. Laut Anklage hatte der Rheinhauser die beiden drogenabhängigen Männer als Helfer in seinem Schrotthandel angestellt, um sie auch als willfährige Gehilfen für seine kriminellen Geschäfte zu verwenden. Ein Wachtmeister, der zwischen dem 43-Jährigen und seinen Komplizen sitzt, soll die unerwünschte Kontaktaufnahme der Angeklagten verhindern.

Vorsitzender riet zu Geständnis

Einer von ihnen hatte bereits im Vorfeld umfassende Angaben gemacht, der andere zumindest ein Teilgeständnis abgelegt. Der Vorsitzende riet insbesondere dem Hauptangeklagten dringend, angesichts einer drohenden Verurteilung im zweistelligen Bereich, „über eine Geständnis nachzudenken, das in der Nähe der Anklage liegt.“ Denn bei zwei Taten soll der Mann auch noch eine Axt dabei gehabt haben, was juristisch Einfuhr mit Waffen heißt und jeweils mindestens fünf Jahre Haft wert ist.

Die Juristen zogen sich nach Anklageverlesung zurück, um Möglichkeiten einer Verständigung auszuloten. Für das Verfahren sind mehrere weitere Verhandlungstage angesetzt.