Duisburg. Bei einer Drogenparty war am 2. Januar 2014 ein Mann (57) gestorben. Die 39-jährige Angeklagte hatte es unterlassen, die Rettungskräfte zu alarmieren.

Mit einem vergleichsweise milden Urteil endete am Donnerstag vor dem Duisburger Landgericht das Verfahren gegen eine 39-jährige Hombergerin. Wegen Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassen wurde sie zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Am 2. Januar 2014 hatte sie verhindert, dass für einen 57-jährigen Mann, der nach dem gemeinsamen Konsum von Drogen in ihrer Wohnung Symptome einer Überdosis zeigte, Hilfe herbei gerufen wurde.

Zwar, so die Richter, hätte die noch wegen Drogenvergehen unter Bewährung stehende Angeklagte kein Interesse gehabt, dass Feuerwehr und Polizei auf die Drogenparty aufmerksam geworden wären, als Haupttäter machte die Kammer allerdings den Lebensgefährten der 39-Jährigen aus: Er habe dem kurz darauf Verstorbenen die offensichtlich zu starke Dosis Heroin aufgezogen und gespritzt und allen Grund gehabt, diesen Umstand zu verdecken. Der 34-Jährige wird sich demnächst dafür verantworten müssen. Bei der Angeklagten sah das Gericht am Ende der mehrtägigen Beweisaufnahme nur eine Beihilfe verwirklicht.

Besonderheit des Verfahrens

Dass ein versuchter Mord angeklagt gewesen sei, obwohl ein Mensch verstorben sei, sei eine Besonderheit des Verfahrens, räumte der Vorsitzende ein. Juristisch hatte er dafür allerdings eine relativ einfache Begründung: „Selbst wenn sofort Hilfe gerufen worden wäre, wäre der Mann im Zweifel nicht zu retten gewesen.“

Zu Gunsten der Angeklagten wertete das Schwurgericht deren umfassendes Geständnis. Und auch das Bedauern, das die 39-Jährige über ihr Fehlverhalten geäußert hatte, nahmen die Richter ihr als Reue ab. Zu Lasten mussten sich allerdings zahlreiche erhebliche Vorstrafen auswirken. Immer wieder war die mehrfache Mutter, die auf eine lange Drogenkarriere zurück blickt, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Beschaffungskriminalität verurteilt worden.

Unterbringung in Entziehungsanstalt

Mit dem Urteil ordneten die Richter die Unterbringung der 39-Jährigen in einer Entziehungsanstalt an. Da die Therapie voraussichtlich mindestens zwei Jahre betragen wird, wird die Angeklagte sie zeitnah antreten können. „Das ist wohl ihre letzte Chance. Nutzen sie sie“, riet der Vorsitzende der Frau.