Duisburg. Ein 27-Jähriger soll am Duisburger Hauptbahnhof eine Frau vergewaltigt haben. Da das Opfer nie vor Gericht erschien, war der Prozess zweimal geplatzt. Jetzt wird sie vorgeführt.

Im dritten Anlauf versucht das Landgericht Duisburg am König-Heinrich-Platz seit Freitag, die Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen 27-jährigen Duisburger zu klären. Am Abend des 11. Juni 2011 soll er eine heute 30 Jahre alte Frau sexuell genötigt haben. Doch die Hauptbelastungszeugin sorgte am Freitag erneut für Komplikationen.

Die Tat soll sich in einem Gebüsch am Hauptbahnhof abgespielt haben. Dorthin hatte die Frau ihren Hund ausgeführt, als sie der Angeklagte und zwei unbekannt gebliebene Mittäter attackiert haben sollen. Die Täter sollen den Hund an einen Baum gebunden, der Frau bedrohlich einen Gegenstand in den Rücken gedrückt und sie dann entkleidet haben. Zwei der Männer sollen sie vergewaltigt haben.

Drogen- und Alkoholikermilieu

Im Juli 2013 hatte die 3. Große Strafkammer erstmals in dieser Sache verhandelt. Damals war das Verfahren gescheitert, weil die Hauptbelastungszeugin, die sich im Drogen- und Alkoholikermilieu bewegt, nicht ausfindig gemacht werden konnte.

Beim zweiten Anlauf, am 10. Januar 2014, war es dem Gericht gelungen, telefonischen Kontakt mit der Frau aufzunehmen. Die hatte zunächst beteuert, zum Prozess kommen zu wollen, die Juristen dann aber vergeblich warten lassen. Fünf Tage später war sie polizeilich vorgeführt worden. Doch die Aussage der 30-Jährigen warf so viele Fragen auf, dass die Kammer eine Sachverständige beauftragte, ein aussagepsychologisches Gutachten zu erstellen.

Kontaktaufnahme verweigert

Daraus wurde bislang nichts, da die zwischenzeitlich bei einem Lebensgefährten wohnende Zeugin auf keinen Versuch der Kontaktaufnahme reagierte. Auch am Freitag blieb die Frau erneut fern. Zum nächsten Verhandlungstermin in zwei Wochen soll sie nun ein weiteres Mal von der Polizei vorgeführt werden. Dann soll auch die Gutachterin Gelegenheit bekommen, die 30-Jährige zu untersuchen.

Verweigert die Zeugin ihre Mitarbeit, wird ein Freispruch für den 27-Jährigen wohl unumgänglich sein. Der Angeklagte, der durch DNA-Spuren belastet wird, wiederholte am Freitag seine Behauptung, es sei einvernehmlich zum Sex am Hauptbahnhof gekommen.