Duisburg. Zwei Gangster gaben sich bei einem Überfall als Polizisten aus und schlugen einem Rentner alle Zähne aus. Das Gericht verhängte nun eine Haftstrafe.

Sieben Jahre Gefängnis wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und mehrfacher Körperverletzung. Mit diesem Urteil des Landgerichts hatte ein 35-jähriger Duisserner am Mittwoch offenbar nicht gerechnet. „Sieben Jahre! Für was?“ beschwerte er sich, blieb aus Protest nach dem Urteil stehen, beleidigte den Staatsanwalt als „verf... Bastard“. Auch Angehörige protestierten lautstark. Die Urteilsbegründung musste für 15 Minuten unterbrochen werden, bis sich die Gemüter wieder etwas beruhigt hatten.

Dazu trugen nicht zuletzt mahnende Worte des Vorsitzenden bei, der jedem weiteren Störer die Verweisung aus dem Saal und Ordnungsstrafen androhte und den Angeklagten im Zweifelsfalle von der weiteren Urteilsbegründung ausgeschlossen hätte.

Am 23. Juli 2014 hatte sich der 35-Jährige gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter an der Wohnungstür eines 68-jährigen Rentners als Polizist ausgeben. Kaum hatte der Mann die vermeintlichen Beamten eingelassen, hielten die ihm eine Gaspistole an den Kopf und forderten den Schlüssel für den Tresor. In den hatte der Rentner kurz zuvor seine Lebensersparnisse von 300.000 Euro gepackt.

Opfer hatte etliche Knochenbrüche

Er wehrte sich aus Leibeskräften und lag dafür am Ende mit zahlreichen Gesichtsknochenbrüchen, ausgeschlagenen Zähnen und Rippenbrüchen im Keller. Dort landeten auch die 90 und 93 Jahre alten Eltern des Rentners, die nebenan wohnen und durch den Krach in der Wohnung des Sohnes aufmerksam geworden waren.

Ein Fingerabdruck und DNA-Spuren hatten den Angeklagten von Anfang an belastet. Auch die Zeugenaussagen ließen keinen Zweifel daran, wie brutal die Tat abgelaufen war. Am Ende rang sich der Angeklagte noch zu einem Geständnis durch, schob die größere Schuld aber dem anonymen Mittäter in die Schuhe.

Staatsanwalt nennt Verbrechen eine „skrupellose Tat“

Der Staatsanwalt hatte von einer „skrupellosen Tat“ gesprochen und achteinhalb Jahre Gefängnis beantragt. Die Kammer blieb am Ende etwas unterhalb dieses Antrags, weil sie dem Angeklagten zu Gute hielt, dass die schlimmsten Verletzungen dem Geschädigten offenbar vom Komplizen beigebracht worden waren, nachdem es dem Rentner gelungen war, den Angeklagten auszutricksen und ihn vorübergehend in einem Hauswirtschaftsraum einzusperren.

Von einem strafbefreienden Rücktritt, den der Angeklagte dem Gericht auftischen wollte, könne aber keine Rede sein, so die Richter. Die Täter hätten ohne Beute fliehen müssen, weil ihnen die Kontrolle über den Raub, bei dem sie es unerwartet mit drei Personen zu tun bekamen, schlicht entglitten war.