Duisburg. . Die elektronische Gesundheitskarte ist seit Jahresbeginn für gesetzlich Versicherte Pflicht. Wer keine hat, kann sich unnötigen Ärger einhandeln.
Teilweise hektischer Betrieb herrscht seit einigen Wochen in Geschäftsstellen der Krankenkassen. So etwa im zentralen Service-Center der Barmer am Osteingang des Hauptbahnhofs, wie ein Sprecher berichtet. Der Grund: Viele wollen schnell eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) beantragen. Die ist seit dem 1. Januar 2015 für gesetzlich Versicherte Pflicht. Die alte Karte hat ihre Gültigkeit verloren – unabhängig vom aufgedruckten Datum. Trotzdem haben auch einige Duisburger immer noch nicht die neue Karte samt Passfoto und Unterschrift. Und das kann Unannehmlichkeiten zur Folge haben.
Bei der AOK Rheinland/Hamburg haben nach eigenen Angaben rund 4700 von etwa 117.000 Versicherten vor Ort auf insgesamt drei Schreiben nicht reagiert. Die Novitas BKK schätzt, dass in Duisburg 1000 bis 1500 ihrer bundesweit rund 430.000 Kunden noch ohne elektronische Gesundheitskarte sind, die laut eines Sprechers bei der Barmer 59.000 der hier Versicherten und damit 98 Prozent besitzen.
Jetzt zügig einen Antrag stellen
Wer diese Karte aktuell noch nicht hat, wird zwar beim Arzt behandelt – allerdings muss innerhalb von zehn Tagen eine Bescheinigung der jeweiligen Krankenkasse vorgelegt werden. Und wer innerhalb dieser Frist keinen Versicherungsnachweis erbringt, muss sich gegebenenfalls auf eine Privatrechnung des behandelnden Arztes einstellen. Ob Krankenkassen dann noch die Kosten übernehmen, ist zumindest unsicher. Kassen wie die AOK, Novitas und Barmer halten sich auf Anfrage diesbezüglich bedeckt, versprechen im Fall der Fälle aber immerhin kundenfreundliche Lösungen.
Hilfe bei Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte
Bei Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte gibt es Antworten auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unter www.kvno.de.
Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg können sich an ihre zuständige Geschäftsstelle oder ans Service-Center unter 0800/0 32 63 26 (kostenlos) wenden.
Infos sind auch erhältlich unter www.aok.de/rh. Bei der Novitas gibt es in den Geschäftsstellen, unter einer kostenlosen Servicenummer, 0800/021 31 41, und unter novitas-bkk.de Hilfe. Die Barmer empfiehlt ihre Geschäftsstelle am Osteingang des Hauptbahnhofs, die 0800/ 332060 68-11 42 (kostenlos) und die Internetseite www.barmer-gek.de.
Um sich unnötigen Ärger zu ersparen, sollten Versicherte, die noch keine elektronische Gesundheitskarte besitzen, jetzt zügig einen Antrag stellen – per Post, via Internet oder MMS. Die Bearbeitungszeit liegt nach Angaben der Krankenkassen in der Regel zwischen ein paar Tagen (AOK) bis zu zwei Wochen (Novitas und Barmer).
Dr. Heiko Schmitz, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, glaubt grundsätzlich nicht, dass die verpflichtende Regelung seit Jahresbeginn größere Probleme mit sich bringen wird. Er kritisiert allerdings, dass bei der elektronischen Gesundheitskarte noch immer nicht die angekündigten Zusatzfunktionen wie Informationen zu verordneten Medikamenten oder Blutgruppen umgesetzt worden sind. Kassen und Ärzte hätten sich da noch nicht einigen können – mal ganz abgesehen von datenschutzrechtlichen Bedenken. Derzeit werden auf der Karte die persönlichen Daten wie Anschrift und Geburtsdatum, Beginn und Ablauf des Versicherungsschutzes gespeichert. Zudem enthält sie einen Hinweis, wenn ein Versicherter von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.