Kassel. Ab dem 1. Januar 2015 haben zwei Millionen Menschen Probleme beim Arztbesuch. Denn sie besitzen noch keine elektronische Gesundheitskarte. Doch nur diese ist dann samt Foto und Datenspeicherung gültig. Das bestätigte nun auch das Bundessozialgericht. Gegen die Gesundheitskarte hatte ein Rentner geklagt.

Etwa zwei von 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland besitzen laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) noch keine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK). Sie stehen ab dem 1. Januar 2015 vor großen Problemen. Dann müssen Versicherte ihre Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen. Die alten Krankenversicherungskarten sind dann ungültig und können in der Arztpraxis nicht mehr eingelesen werden. Das bestätigte nun auch das Bundessozialgericht.

Ärzten liefert die elektronische Gesundheitskarte Informationen zum Patienten. Auf ihr sind persönliche Angaben wie das Geburtsdatum, die Adresse, die Versichertennummer oder auch medizinische Daten gespeichert. Ein Lichtbild auf der Karte dient zur Identifizierung des Versicherten. Doch das stößt bei Versicherten auf Widerstand.

Widerstand gegen das Portraitfoto auf der Gesundheitskarte

So hatte ein Rentner aus Nordhessen geklagt und war damit bis vor das Bundessozialgericht gezogen. Die Gesundheitskarte mit Porträtbild verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, meinte er. Er wolle sein Foto und seine Krankendaten nicht auf der Karte gespeichert haben.

Doch die höchsten Sozialrichter entschieden nun: Die elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig. Weder die Fotopflicht noch der eingebaute Speicherchip würden die Patienten in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Ausnahmen gibt es nur für unter 16-Jährige oder für Personen, die sich in Pflege befinden, krank sind und nicht fotografiert werden können.

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Von diesem Urteil sind nun mehrere Millionen Versicherte betroffen, die bisher ohne gültige Gesundheitskarte leben. Die Krankenkassen hoffen jetzt, dass sich die Betroffenen über die Weihnachtstage um eine neue Karte kümmern. Weil die Rechtslage nun klar sei.

"In der Vergangenheit haben viele unserer Versicherten die Feiertage genutzt, um ein Foto für die eGK einzuschicken, so dass es danach einen erhöhten Eingang gab", sagt eine Sprecherin der Barmer GEK. Sie betont, dass zum 31. Dezember die bisherige Krankenversicherungskarte ungültig werde. In NRW halte die große Mehrheit der Versicherten eine neue Gesundheitskarte in den Händen – rund 2,06 Millionen von 2,1 Millionen Menschen. Doch damit sind noch etwa 500.000 Versicherte bei der Barmer in NRW nicht mit der Gesundheitskarte ausgestattet. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) erklärt ein Sprecher, dass zwei Prozent der Versicherten bisher keine Gesundheitskarte hätten. Die Werte entsprechen den Angaben, die auch der GKV-Spitzenverband macht: Die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte an die 70 Millionen Versicherten sei bisher zu über 97 Prozent abgeschlossen, hieß es mit Stand Juni 2014.