Duisburg. . Rund die Hälfte der Duisburger Zu-Hause-Feierer will sich in diesem Jahr mit Knallern und Co. eindecken. Zahlen und Fakten zur Ballerei im Überblick.

Öffentliche Partys und Silvesterbälle sind nicht mehr in Mode: Nur noch vier Prozent der Duisburger wollen auf diese Art und Weise ins neue Jahr feiern. Das hat eine Umfrage der Targobank in 19 NRW-Städten ergeben. Mehr als 80 Prozent der Duisburger feiern Silvester zu Hause oder bei Bekannten und Freunden. Rund die Hälfte will mit Feuerwerkskörpern das neue Jahr begrüßen. Ab heute startet dazu der Verkauf der Böller und Raketen: Drei Tage lang darf der Handel die Waren in den Regalen stehen haben und hofft wie im Vorjahr bundesweit auf einen Umsatz von 124 Millionen Euro.

Einige Zahlen und Fakten im Überblick:

47,84 Euro wollen die Duisburger im Schnitt laut der Umfrage für Feuerwerkskörper ausgeben. Damit liegen sie auf Platz vier unter den Befragten in den Städten und Kreisen NRW’s. Mehr als 50 Euro lassen sich die Knallerei nur Befragte in Dortmund, Bielefeld und im Kreis Mettmann kosten.

31 Prozent der befragten Duisburger sehen den Kauf von Raketen und Böllern als „reine Geldverschwendung“, weitere elf Prozent mögen kein Feuerwerk, 18 Prozent begnügen sich mit Wunderkerzen und einem Tischfeuerwerk im Haus, 4,3 % spenden das Geld lieber für einen wohltätigen Zweck.

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500 Gramm darf die Pulvermenge laut EU-Verordnung maximal in einem sogenannten „Batteriefeuerwerk“ betragen, das nur einmal gezündet wird und dann nacheinander mehrere Lichteffekte in den Himmel schießt. Diese Batteriefeuerwerke erfreuen sich nach Angaben des Verbands der pyrotechnischen Industrie (VPI) immer größerer Beliebtheit. Gefährlicher seien sie wegen der großen Pulvermenge nicht: Laut VDI besitzen sie eine „größere Standfestigkeit“ und würden daher sogar „ein mehr an Sicherheit“ bieten.

45 Prozent der verkauften Feuerwerkskörper sind solche Feuerwerks-Batterien, Raketen machen nur noch ein Fünftel der verkauften Ware aus, die laut VDI übrigens zu 80 Prozent über Supermärkte und zu 15 Prozent über Einzelhandelsgeschäfte vertrieben wird.

Viele Regeln rund ums Knallen

18 Jahre alt müssen Personen sein, die Feuerwerkskörper abbrennen dürfen. Erlaubt ist das nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Besonders nervig sind die zahllosen Knallereien an den Tagen vor Silvester: Sie sind nicht nur verboten, sondern belästigen auch die Nachbarn. Die Duisburger Polizei hat bereits angekündigt, dass sie gegen Verstöße konsequent einschreiten wird.

57 Prozent der Rheinländer hätten schon Silvesterunfälle erlebt, vermeldet jüngst die Provinzial-Versicherung nach einer von ihr in Auftrag gegebenen Umfrage. Wer versehentlich mit einer Wunderkerze den Mantel des Nachbarn versengt oder angeheitert Rotwein verschüttet, sei über die eigene Privathaftpflicht abgesichert. Vermeintliche Scherze, bei denen Böller in Briefkästen gesteckt werden, würden wegen Vorsatz nicht darunter fallen.

Auf Kennzeichnung beim Kauf achten

75 Prozent der in Deutschland vertriebenen Feuerwerkskörper sind importierte Waren. Die Polizei Duisburg rät daher nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die mit der Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) gekennzeichnet sind.

10.000 Euro betragen laut Polizei die maximalen Geldbußen beim verbotenen Einsatz von Signalwaffen an Silvester: Der Einsatz von Gas-Schreckschusswaffen ist rechtlich eingeschränkt, außerhalb des eigenen Grundstücks darf nicht damit geschossen werden, Signalmunition darf überhaupt nicht verschossen werden.