Dortmund. Neun Fahrradstraßen sollen künftig aus den Außenbezirken in die Dortmunder City führen. Vor allem Autofahrer müssen sich an neue Regeln gewöhnen.

Um den Radverkehr zu fördern, sollen in den kommenden Jahren in Dortmund neun Velorouten mit einer Gesamtlänge von 82 Kilometern entstehen. Bis 2030 sollen sie die äußeren Stadtbezirke mit der Dortmunder Innenstadt verbinden und Radfahrenden einen sicheren Weg in die City ermöglichen. Ziel sei es, so die Stadt Dortmund, den Radverkehrsanteil von zehn auf 20 Prozent zu verdoppeln.

Neben einem Teilabschnitt des Radschnellwegs Ruhr (RS1) sind im Jahr 2021 in Dortmund bereits zwei Fahrradstraßen eingerichtet worden. Über die Arndtstraße und die Lange Reihe können Radfahrende die Dortmunder City aus östlicher Richtung besser erreichen. Damit ändern sich auch einige Gewohnheiten im Verkehr. Insbesondere Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich an neue Regeln gewöhnen.

Diese Regeln gelten in Fahrradstraßen in Dortmund:

  • Radfahrende haben in Fahrradstraßen Vorrang. Der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Autos müssen, wenn nötig, langsamer fahren.
  • Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren.
  • Damit die Fahrradstraße auch von anderen Verkehrsmitteln benutzt werden darf, gibt es ein Zusatzzeichen: „Kfz-Verkehr frei“.
  • Das Überholen von Fahrrädern ist nur mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern erlaubt.
  • Für den gesamten Verkehr gilt Tempo 30.
  • Ist eine Fahrradstraße für anderen Verkehr freigegeben, so ist auch das Parken in der Straße erlaubt. Das Parken kann jedoch durch zusätzliche Schilder eingeschränkt oder gänzlich untersagt sein.
  • Alle Fahrradstraßen in Dortmund haben Bürgersteige. An den Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang. Der Fahrverkehr muss ihnen das Queren der Fahrbahn ermöglichen und, wenn nötig, warten. Das gilt sowohl für Auto- als auch für Fahrradfahrer.

Diese Regelungen gelten für die Arndtstraße:

Fahrradfahrer haben in der Arndtstraße von der Goebenstraße bis Heiliger Weg Vorrang. Die Einbahnstraßenregelung bleibt bestehen. Somit ist die Fahrradstraße nur in Fahrtrichtung Osten auch für Kraftwagen und Krafträder freigegeben. Die vorgeschriebene Parkregelung in Längsaufstellung (parallel zur Fahrbahn) bleibt ebenfalls erhalten und wird nach Angaben der Stadt verstärkt kontrolliert.

Die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung wird zugunsten der Fahrradstraße in den Kreuzungen mit der Hohenzollernstraße und der Moltkestraße aufgehoben. Aus beiden Straßen kommende Fahrzeuge müssen den Fahrzeugen auf der Fahrradstraße Vorfahrt gewähren.

Große Banner weisen in Dortmund auf die geänderten Park- und Vorfahrtsregelungen hin.
Große Banner weisen in Dortmund auf die geänderten Park- und Vorfahrtsregelungen hin. © Unbekannt | Stadt Dortmund

Diese Regelungen gelten für die Lange Reihe:

Die Lange Reihe ist als Fahrradstraße in beide Fahrtrichtungen für weiteren Verkehr freigegeben. Um Platz für den Radverkehr zu schaffen, wurden einige Parkplätze umgewandelt. Das Parken auf der Fahrbahn ist nur in den dafür markierten Bereichen erlaubt. Schilder verdeutlichen die geltende Parkregelung.

Die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung wurde zugunsten der Fahrradstraße in allen Kreuzungen aufgehoben. Anwohnerinnen und Anwohner der Fahrradstraßen wurden bereits Ende Oktober über die neuen Regelungen informiert. Im Straßenraum weisen „UmsteiGERN“-Banner ergänzend auf die neuen Regeln hin. Das Ordnungsamt kontrolliert laut Stadt verstärkt in diesen Bereichen.

Nach einem schweren Unfall in der Fahrradstraße Lange Reihe hat die Unfallkommission der Stadt und Polizei Dortmund außerdem zusätzlich Maßnahmen beschlossen: Wie Arnulf Rybicki vom Tiefbauamt bei einem Ortstermin Anfang Februar erklärte, seien Schwellen bestellt worden, die jahreszeitlich bedingt jedoch erst im Frühjahr verbaut werden könnten. „Bis dahin wird es noch einmal einen Haltebalken geben, eine Folienmarkierung, und es wird auch erneut Markierungen mit Haifischzähnen geben, die ähnlich aussehen wie am RS1 im Kreuzviertel“, so Rybicki.

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Diese Regeln gelten auf dem Radschnellweg Ruhr (RS1) in Dortmund:

Knapp 24 Kilometer des insgesamt 101 Kilometer langen Radschnellwegs Ruhr (RS1) von Duisburg bis Hamm sollen künftig durch Dortmunder Stadtgebiet führen. Seit Anfang Dezember 2021 ist das erste Teilstück im Kreuzviertel befahrbar. Die Fahrradstraße beginnt am Einmündungsbereich der Arneckestraße, verläuft über die Sonnenstraße zum Sonnenplatz und von dort bis zum Ende der Große Heimstraße an der Wittekindstraße. Bis 2030 soll der RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet fertig sein.

Neben der Beschilderung weisen auf dem RS1 rote Fahrbahnmarkierungen auf die geänderte Vorfahrt hin.
Neben der Beschilderung weisen auf dem RS1 rote Fahrbahnmarkierungen auf die geänderte Vorfahrt hin. © Dortmund-Agentur | Amanda Bick

Auf dem RS1 gelten folgende Regeln:

  • Im gesamten Abschnitt von Arneckestraße/Sonnenstraße bis Wittekindstraße/Große Heimstraße ist die Fahrradstraße für den motorisierten Verkehr zugelassen.
  • Wer auf dem RS1 fährt, hat Vorfahrt. Die Rechts-vor-Links-Regelung ist aufgehoben.
  • Für die Fahrbahn gilt ein absolutes Halteverbot. Parken und Halten ist dort zu jeder Zeit verboten.
  • Für den Lieferverkehr stehen zeitlich begrenzte Lieferzonen zur Verfügung. Außerhalb des Zeitfensters darf dort geparkt werden.

Neben der Beschilderung weisen auf dem RS1 rote Fahrbahnmarkierungen in größeren Kreuzungsbereichen auf die geänderte Vorfahrt hin. Sogenannte Haifischzähne verdeutlichen in Einmündungsbereichen die Wartepflicht des einfahrenden Verkehrs.

Im Abschnitt der Sonnenstraße von Möllerbrücke bis Arneckestraße wurde die Fahrbahn zudem von 4,20 auf 5 Meter verbreitert. Die Parkplätze auf der südlichen Seite sind in diesem Abschnitt entfallen. Der verbleibende Gehweg bietet Fußgängern nun mehr Platz.

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Einheitliche Regeln für Dortmunds Fahrradstraßen

In den Fahrradstraßen in Dortmund sollen, so die Stadt, möglichst einheitliche Regeln gelten. So sei etwa für die geplanten Velorouten bereits beschlossen, dass sie durchgängig rot gefärbt sein sollen – entweder durch rot eingefärbten Asphalt oder durch rote Markierungsfarbe, die auf den bestehenden Asphalt aufgetragen wird.