Dortmund. Nach den Dortmunder Neonazi-Aufmärschen stehen zehn Beteiligte vor Gericht. Der Prozess wurde noch vor Anklageerhebung vertagt. Die Hintergründe.

Der Beginn der Hauptverhandlung gegen zehn Mitglieder der rechtsextremistischen Szene wegen Volksverhetzung ist verschoben worden. Die ursprünglich für Montag, 25. Oktober, anberaumte Verfahrenseröffnung vor dem Landgericht Dortmund findet nun zwei Wochen später, am 8. November statt, wie eine Sprecherin des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst erläuterte.

Hintergrund sei ein Antrag der Verteidigung. Durch eine technische Panne bei der elektronischen Aktenübermittlung seien nicht alle Dateien übermittelt worden. Die betreffenden Videodateien seien aber mittlerweile an die Verteidigung zur Sichtung übergeben worden.

Neonazi-Aufmarsch in Dortmund: Parolen und Reichskriegsflaggen

Vor dem Landgericht Dortmund sind zehn Beschuldigte der Volksverhetzung angeklagt. Bei zwei aufeinanderfolgenden Demonstrationen am 21. September 2018 in den Dortmunder Stadtteilen Dorstfeld und Marten hatten die Teilnehmer nach Angaben der Polizei unter anderem die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ skandiert. Außerdem seien Reichskriegsflaggen gezeigt und Pyrotechnik gezündet worden.

Das Gericht stellte erneut klar, dass es sich bei einem der Angeklagten, dem Beschuldigten Michael B., nicht um den Neonazi Michael Brück handelt. Brück hatte mehrere Jahre für die Partei „Die Rechte“ im Dortmunder Stadtrat gesessen.

Dortmunder Polizeipräsident über Prozess: "Wichtiges Signal"

Aufgrund des großen öffentlichen Interesses findet der Prozess nicht im Gericht, sondern im Freizeitzentrum West statt. Die Dortmunder Polizei bereite sich auf einen Einsatz rund um den Verhandlungsort vor, hieß es.

Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange misst dem Prozess große Bedeutung bei. Es sei ein „wichtiges Signal unseres wehrhaften demokratischen Rechtsstaats“, dass sich die Angeklagten nach „unerträglichen Szenen“ nun vor Gericht verantworten müssten, erklärte Lange am Freitag. Auch für die künftige Strafverfolgung von Rechtsextremisten sei das Verfahren von großer Relevanz. (epd)