Castrop-Rauxel. .
Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss sich heute mit der Frage befassen, ob mehrere geschützte Fledermausarten durch eine Hochspannungsleitung zum neuen Eon-Kraftwerk Datteln beeinträchtigt werden. Geklagt hat der BUND.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) verhandelt am heutigen Donnerstag die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Klage geht gegen den energierechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 380-kV-Hochspannungsfreileitung vom Standort des geplanten Kraftwerks in Datteln bis zum Punkt Mengeder Heide bei Dortmund (Az.: 11 D 26/08.AK).
Im Februar 2008 hatte die Bezirksregierung Münster die neue 7,6 Kilometer lange Hochspannungsleitung des Netzbetreibers RWE Transportnetz Strom genehmigt. Dagegen hatte der BUND Klage eingereicht. Der Bau der neuen Freileitungstrasse sei mit schweren Eingriffen in einen bedeutsamen regionalen Grünzug sowie Waldbereiche in Waltrop und Castrop-Rauxel verbunden, so der BUND.
Außerdem entfalle mit dem Urteil des OVG, mit dem der Bebauungsplan der Stadt für das Kraftwerk für nichtig erklärt worden sei, die Planrechtfertigung für Bau und Betrieb der Leitung vollständig, sagt BUND-Sprecher Dirk Jansen. Man erwarte daher eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.
Die Populationen und Lebensräume verschiedener streng geschützter Fledermausarten (Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus) würden zudem massiv beeinträchtigt. Auch die seltenen Schwarz- und Mittelspechte würden durch die Baumfällungen wichtige Fortpflanzungs- und Ruhestätten verlieren.