Kirchhellen. Familie Kuchenbäcker hat eine Erweiterung des Parks nördlich des Bootsteiches beantragt. Das macht durchaus Sinn, sagt dazu die Verwaltung.

Die Schlossherrenfamilie Kuchenbäcker will ihren Freizeitpark Schloss Beck erweitern. Deshalb beantragt sie, den Bebauungsplan zu ergänzen. Wenn die Bezirksvertretung zustimmt, soll der Planungsausschuss das Verfahren einleiten.

Wenige Jahre nach den Feiern zum 50-jährigen Bestehen des Feldhausener Parks leitet Familie Kuchenbäcker eine Expansion ein. Auf einer Fläche von 10.000 Quadratmetern am Nordende des Parkes soll ein einem ersten Schritt ein Wasserspielplatz entstehen, weitere Attraktionen könnten dort Platz finden.

Passt zur Vision der „Fun City“

Die Verwaltung hält dieses Vorhaben für eine gute Idee, für die im Flächennutzungsplan bereits Voraussetzungen geschaffen sind und die zur Vision der „Fun City“ passt: „Aus städtebaulicher Sicht wird das Vorhaben befürwortet, da es dazu beiträgt, den Standort attraktiv weiterzuentwickeln. Im Flächennutzungsplan ist diese Erweiterungsoption durch eine entsprechende Ausweisung als Sonderbaufläche bereits enthalten.“

Nächste Woche wird das Vorhaben in der Bezirksvertretung vorgestellt, danach soll der Planungsausschuss grünes Licht geben für die Einleitung des Planverfahrens mit dem Aufstellungsbeschluss. Wann darf die Familie Kuchenbäcker mit Baurecht rechnen, die Zustimmung von Verwaltung und Politik vorausgesetzt? Oliver Schüttler, Sachgebietsleiter im Planungsamt, rechnet mit Anfang 2022. Immerhin muss technisch gesehen ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. „Vor allem die ökologischen Gutachten werden Zeit brauchen“, sagt er.

Städtebaulicher Vertrag

Denn: Durch die geplante Bebauung werden überwiegend bisherige Grünlandflächen zum Teil dauerhaft versiegelt. Diese Eingriffe in die Natur müssen Experten bewerten, eine Umweltbilanz erstellen und nach Ausgleichsmaßnahmen suchen. Deshalb wird parallel zum Bebauungsplanverfahren mit der Betreiberfamilie auch ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Darin verpflichten sich die Parkbetreiber, notwendige Gutachten in Auftrag zu geben und Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Andere Bedenken werden der Planung wohl nicht im Wege stehen. Die Stadtplaner haben da schon vorsortiert. Es wird keine eigene Zufahrt für die neue Fläche brauchen; die Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung muss noch geprüft werden, sollte aber für den Erweiterungsbereich ausreichen. Und der Denkmalschutz gilt für das Wasserschloss selbst, aber nicht für das Umfeld.

Nach dem Aufstellungsbeschluss werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen verschiedener Behörden und Unternehmen von der Bergaufsicht bis zum Wasserwerk eingeholt. Die Stellungnahmen werden eingearbeitet in den Vorentwurf, in den auch die Gutachten einfließen. Es folgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs und danach die abschließende Abwägung im Rat der Stadt. Dort beschließt die Politik dann den Bebauungsplan.

Das Ensemble Schloss Beck

Das Wasserschloss wurde von 1766 bis 1777 erbaut nach den Plänen des westfälischen Barockbaumeisters Johann Konrad Schlaun.

1966 kaufte die Familie Kuchenbäcker das fast verfallene Wasserschloss samt Park. Der Plan: Der Betrieb des Freizeitparkes sollte die Mittel erbringen, die Schlossanlage zu erhalten und zu sanieren. 1967 begannen die Sicherung der am schlimmsten zugerichteten Gebäude, die Pflasterung des Hofes nach den alten Plänen und die Entschlammung des Schlossgrabens.

Von 1975 bis 1983 wurden Torhäuser und Herrenhaus außen hergerichtet, ab 1983 begann die Sanierung der Innenräume des Herrenhauses.

Als die abgeschlossen war, kamen ab 2007 die 52 Fenste r des Schlosses an die Reihe.