Bottrop/Gladbeck. Eine Tote und drei Schwerverletzte waren die Bilanz eines der schwersten Unfälle des vergangenen Jahres. Nun muss der 23-jährige Verursacher für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Nachdem sich seine Freundin von ihm getrennt hatte, war er betrunken mit 125 km/h ungebremst auf einen Kleinwagen gefahren.
Es war ein Horror-Crash: Am 9. Juli 2011 gegen 22 Uhr rast ein schwerer BMW mit mindestens 125 km/h auf der B 224 in Gladbeck, Fahrtrichtung Essen, ungebremst auf einen Kleinwagen aus Bottrop, der vor einer roten Ampel steht. Eine 25-jährige Frau aus Gladbeck können die Ärzte im Essener Klinikum nicht mehr retten. Die drei übrigen Insassen des Kleinwagens, darunter die Fahrerin aus Bottrop, die 35 Jahre alte Schwester der Getöteten, erleiden schwere Verletzungen. Ihre äußerlichen Wunden sind mittlerweile verheilt – die seelischen nicht.
Am Dienstag, im Verhandlungssaal des Gladbecker Schöffengerichts, fließen immer wieder Tränen. Noch einmal müssen alle die Details dieses schrecklichen Unfalls hören, der ihr Leben verändert hat, und zum ersten Mal sehen sie den Mann, der ihnen dieses Leid zugefügt hat: 23 Jahre ist er alt, und auch ihm ist deutlich anzumerken, dass er das Erlebnis noch nicht verarbeitet hat.
Vergeblich um Bewährungsstrafe gebeten
Seine Freundin habe sich an diesem Tag von ihm getrennt, erzählt er. Aus Frust habe er Alkohol getrunken, dann Freunde angerufen, um sich auszuweinen. Später wollte er allein sein. Obwohl seine Freunde versuchten, ihn davon abzuhalten, setzte er sich in sein Auto und fuhr davon, auf die vierspurige B 224 – und gab richtig Gas. 600 bis 800 Meter sind es bis zur Unfallstelle. Er habe kurz auf sein Radio geschaut, weil er andere Musik hören wollte, sagt er vor Gericht. Und als er wieder aufblickte, war alles zu spät, der entsetzliche Aufprall nicht mehr zu verhindern.
Im Plädoyer bittet der Verteidiger vergebens um eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. Der sei kein Krimineller, kein typischer Straftäter. Er sei nicht vorbestraft und werde an seiner Schuld sein ganzes Leben tragen müssen.
Das Gericht folgt mehr der Auffassung der Staatsanwältin und der Rechtsanwälte der Nebenkläger: Der 23-Jährige muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, trägt die Kosten des Verfahrens und darf fünf Jahre lang keinen Führerschein mehr bekommen.