Bottrop.

210 Hinweisen auf Sozialmissbrauch gingen die beiden Ermittler des Jobcenter 2010 in Bottrop nach. Ihre Arbeit ersparte die Ausschüttung von 180000 Euro an Leistungen, die ohne die Kontrollen weiterhin ausgezahlt worden wären.

Ermittlungsdienst im Jobcenter: Das beschwört die Assoziation vom scharfen Hund herauf, der in der Privatsphäre der Arbeitslosen herumschnüffelt. Geschäftsführer Thorsten Bräuninger winkt ab: Seinen beiden Ermittlern sind bei der Nachforschung in persönlichen Lebensbereichen Grenzen gesetzt. Und die Rechtfertigung der Kontrollen erkläre sich aus der Herkunft des Geldes: „Wir verwalten Steuergelder, wir müssen rechtmäßig auszahlen.“ Und daher auch überprüfen, ob die Hartz-IV-Empfänger korrekte Beträge erhalten.

210 Hinweisen auf einen Verdacht auf Sozialmissbrauch gingen die beiden Mitarbeiter in 2010 nach; Quellen sind eigene Recherchen des Jobcenters, die auf falsche Angaben des Antragstellers hindeuten, oder anonyme Hinweise aus seinem Lebensumfeld. Die Mehrzahl dieser Tipps brachte ein Resultat. Nach der Überprüfung wurde in diesen Fällen die Zahlung an die Arbeitlosen korrigiert, und insgesamt sparte das Jobcenter 180.000 Euro ein, die ohne Kontrolle weiter geflossen wären.

Hartz IV doppelt bezogen

Bräuninger nennt häufige Beispiele, mit denen sich Langzeit-Arbeitslose höhere Bezüge erschwindeln: Der Leistungsempfänger lebt in einer eheähnlichen - dem Jobcenter verschwiegenen - Gemeinschaft, und der Partner bezieht eigenes Einkommen, was bei der Berechnung der Zahlung hätte berücksichtigt werden müssen. Oder: Ein Arbeitsloser ist unter einer Bottroper Adresse gemeldet, lebt aber bei einem Verwandten in Duisburg und bezieht auch dort und damit doppelt Hartz-IV-Gelder.

Wird ein solcher Missbrauch festgestellt, stellt das Jobcenter entweder seine finanzielle Unterstützung ein oder berechnet die Leistungen neu. Wurde über einen langen Zeitraum zuviel gezahlt, kann das Jobcenter Geld zurückverlangen - eine Forderung, die mangels Kapital zumeist ins Leere läuft. Aber die Forderung kann mit den aktuellen monatlichen Zahlungen verrechnet werden. Wenn Bräuniger und seine Kollegen überzeugt sind, dass der Arbeitslose vorsätzlich und mit betrügerischwer Absicht handelte, dann wird Anzeige erstattet - dies geschah 2010 in 28 Fällen. Nicht zuständig ist das Jobcenter bei Verdacht auf Schwarzarbeit diese Hinweise werden an das Hauptzollamt geleitet.

Leistungen erreichen 12.000 Bottroper

Die Leistungen des Jobcenters erreichen 12000 Bottroper, vom Säugling bis zum alten Arbeitslosen. Bei einigen löse der Gedanke an die Ermittler abschreckende Wirkung aus. Auch darum ist Bräuninger sicher, dass landesweit kein Jobcenter ohne Ermittlungsdiest arbeitet.