Bottrop. Weil die Umrüstung auf Fernwärme zu lange dauerte, verfiel für einen Bottroper Hausbesitzer die Förderung vom Land. Wie das zu verhindern ist.

Ein Bottroper Hauseigentümer ist enttäuscht: Er hat – ganz im Sinne der Wärmewende – sein Mehrfamilienhaus von Gasheizung auf Fernwärme umrüsten lassen. Aber die zunächst zugesagte finanzielle Förderung vom Land bekam er dann doch nicht – weil der Umbau zu lange gedauert hat. Dabei habe diese Verzögerung doch gar nicht er selbst verschuldet, beklagt der Eigentümer, sondern vielmehr der Auftragsstau in der Branche. Für dieses Problem aber gibt es laut Bezirksregierung Arnsberg eine Lösung.

Vorgabe: Heizungsumbau muss innerhalb eines Jahres erfolgen

Der Eigentümer, der seinen Namen lieber nicht öffentlich machen möchte, hat Rat bei Thomas Leis, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bottrop, gesucht. Der glaubt, dass das beschriebene Problem viele Hauseigentümer betrifft. Demnach hat der Eigentümer über das Programm „Progres.NRW“ Ende Mai 2022 einen Zuschuss zur Umgestaltung von einer Gasheizung auf Fernwärme bewilligt bekommen, in Höhe von 1000 Euro bei einer Gesamtinvestition von rund 13.000 Euro. „Im Bescheid wurde als Nebenbestimmung darauf hingewiesen, dass die Maßnahme bis zum 30. Juni 2023 fertig sein muss“, so Leis. Eine solche Fristsetzung sei nicht ungewöhnlich.

Das bestätigt Christoph Söbbeler, Sprecher der zuständigen Bezirksregierung, auf Nachfrage der Redaktion: „Es ist automatisch ein Bewilligungszeitraum von einem Jahr vorgesehen.“ Das hat den Hintergrund, dass die Gelder, sollte das beantragte Vorhaben am Ende nicht klappen, nicht zu lange gebunden sind und stattdessen anderweitig vergeben werden können.

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So weit, so gut also. Unmittelbar nach dem positiven Bescheid hat der Eigentümer die entsprechenden Aufträge an Fernwärmeversorger und Heizungsbauer erteilt, berichtet er; laut Fördervorgaben werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden ist. „Ich wusste aufgrund der Situation auf dem Baumarkt und im Tiefbau, dass alle gut zu tun haben und dass es ein bisschen dauern würde.“ Inklusiver nötiger Arbeiten im Straßenraum, für die ja Genehmigungen eingeholt werden müssen.

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Wie groß das Interesse von Immobilienbesitzern an der Fernwärme ist, verdeutlichten erst im Juni Vertreter des Essener Fernwärme-Anbieters Iqony, im Gespräch mit der WAZ-Wirtschaftsredaktion. „Die Aufträge stapeln sich, wir erleben seit mehreren Monaten eine sprunghaft gestiegene Nachfrage, einen regelrechten Fernwärme-Hype“, sagte Michael Straus, der kaufmännische Geschäftsführer. Die vielen neuen Aufträge abzuarbeiten, werde dauern, betonte Straus. Bis ein neuer Anschluss fertig ist, könnten 18 Monate vergehen.

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Tatsächlich hat der Bottroper Eigentümer der Bezirksregierung knapp ein Jahr nach Beauftragung, nämlich im April 2023 per E-Mail mitteilen können, dass die Arbeiten am 26. Mai beginnen, berichtet er. Die Frist bis zum 30. Juni war da nicht mehr zu halten. Letztlich wurde dem Bottroper „die Unwirksamkeit des Zuwendungsbescheides“ mitgeteilt, die Förderung für ihn gestrichen. Was für diesen Hauseigentümer – auch im Austausch von Nachrichten mit der Bezirksregierung – nicht deutlich wurde: Es hätte eine Lösung gegeben, um eine Verlängerung der Frist zu erreichen.

Lösung laut Bezirksregierung: Auftragsvergabe nachweisen

Christoph Söbbeler erläutert nämlich auf Nachfrage der WAZ-Redaktion: „Wenn es zeitlich droht schwierig zu werden, soll der Antragsteller auf jeden Fall die Auftragsvergabe nachweisen.“ Dann könne die Frist, innerhalb derer das geförderte Vorhaben umgesetzt werden muss, verlängert werden.

Im Fall des Bottroper Eigentümers rät Söbbeler übrigens: „Er kann gegebenenfalls erneut einen Antrag stellen.“