Bottrop. Bei einem Routineeinsatz in Bottrop-Batenbrock ist ein Polizeibeamter schwer verletzt worden. Die Polizei hat Strafanzeige gestellt.
Ein Polizeibeamter ist in der Nacht zu Sonntag bei einem Routineeinsatz in Bottrop schwer verletzt worden. Die Polizei war zu einer Ruhestörung in Batenbrock gerufen worden. Nachbarn hatten sich gegen 0.30 Uhr über laute Musik beschwert. Bei dem Einsatz seien die Beamten körperlich angegangen und auch beleidigt worden.
Gespräche und mahnende Worte hatten zuvor keinen Erfolg gebracht, sodass eine Musikanlage sichergestellt werden musste. Die Betroffenen hätten sich uneinsichtig gezeigt und versucht, die Anlage noch zu verstecken. Zudem hätten sie nach Angaben der Polizei die Beamten beleidigt.
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Als die Polizisten die Garage verlassen wollten, habe ein 32-jähriger Bottroper einen Kollegen von hinten gestoßen und das Tor geschlossen. Dabei wurde der Beamte am Kopf getroffen. Als der Bottroper daraufhin mit zur Wache genommen werden sollte, versuchte eine 35-jährige Bottroperin, dies zu verhindern und griff die Kollegen an. Der Versuch konnte jedoch schnell unterbunden werden. Die Frau wurde so lange festgehalten, bis der Bottroper im Streifenwagen saß. Danach ließ sie von ihren Versuchen ab.
Einsatz in Bottrop: Polizist muss im Krankenhaus behandelt werden
Der Beamte, der am Kopf getroffen wurde, erlitt schwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo er stationär aufgenommen wurde. Gegen die drei Betroffenen im Alter von 31 bis 35 Jahren aus Bottrop leiteten die Beamten Strafverfahren ein. Die Kripo wird die weiteren Ermittlungen übernehmen.
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Die Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen bezieht zum Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte Stellung: „Dass Bürgerinnen und Bürger nicht immer mit den Maßnahmen der Polizei einverstanden sind, ist nachvollziehbar. Aber mit Gewalt gegen die Einsatzkräfte vorzugehen, die für die Bürgerinnen und Bürger auf den Straßen unterwegs sind und für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen, ist nicht tolerierbar. Um die Bedeutung der Strafverfolgung in diesen Einsatzlagen zu unterstreichen, stelle ich in Fällen von Gewalt gegen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich Strafanträge als Behördenleiterin.“