Bottrop. Die Zahl der Väter, die für den Nachwuchs mit dem Job pausieren und Elterngeld beziehen, ist in Bottrop leicht gestiegen – auf geringem Niveau.
In Bottrop haben im Jahr 2022 nach den aktuellen Daten des Statistischen Landesamts 1903 Menschen Elterngeld bezogen, davon 521 Väter. „Damit waren 21,5 Prozent der Elterngeldbezieher in Bottrop Männer, 2020 waren es nur 20 Prozent. Allerdings liegt Bottrop damit immer noch deutlich unter dem NRW-Durchschnitt von 24,5 Prozent“, so Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK classic.
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Auffällig sei, dass die Väter im NRW im Durchschnitt lediglich vier Monate Elterngeld beziehen, während es bei den Müttern 15 Monate sind. Ein Grund hierfür sei sicherlich auch, dass Männer immer noch mehr verdienen als Frauen, was sich deutlich in der Höhe des Elterngeldes widerspiegelt. „Das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern lag 2022 in NRW bei 1284 Euro, das der Mütter nur bei 880 Euro“, so Michael Lobscheid.
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für junge Familien. Es schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Eltern nach der Geburt ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Die Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben.
Die Varianten des Elterngeldes
Michael Lobscheid erklärt: „Elterngeld gibt es in drei Varianten, die untereinander kombiniert werden können: Basiselterngeld, Elterngeld plus und Partnerschaftsbonus.“
Basiselterngeld kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Wenn beide Elternteile diese Leistung beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar bis zu 14 Monate. Die zwei zusätzlichen Monate werden „Partnermonate“ genannt. Sie können aber auch von Alleinerziehenden genutzt werden. Der Zeitraum kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Sie können gleichzeitig oder abwechselnd Elterngeld beziehen. Die Mindestbezugsdauer beträgt zwei Monate, die maximale zwölf Monate. Jeder Monat, in dem beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, wird mit zwei Monaten Bezugsdauer angerechnet.
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Das Elterngeld plus verdoppelt den Leistungszeitraum, halbiert aber die monatliche Bezugshöhe. Für Eltern, die während des Bezugs Teilzeit arbeiten, gelten besondere Regelungen. Mit dem Partnerschaftsbonus können unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere Elterngeld plus-Monate genutzt werden.
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Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro. Die Leistung muss schriftlich bei der kommunalen Elterngeldstelle beantragt werden. Infos: www.familien-wegweiser.de