Bottrop. Die Nachfrage nach Bottrops Kleingärten boomt. Wichtig sind Freizeit und Ernährung. Wer heute in die Vereine eintritt und was ein Garten kostet.

„Gut Grün“ steht auf der alten Zechenlore vor der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes der Kleingärtner im Fuhlenbrock. Schrebergärten sind inzwischen wieder so begehrt, dass alle 15 Vereine in Bottrop eine Warteliste führen. Vor der Pandemie waren manche Gärten auch kurzfristig zu bekommen, aber durch die Isolierung sei die „Nachfrage nach Grün“ stark gestiegen, berichtet der Vorsitzende des Bezirksverbandes Steffen Purlinski – und daran hat sich bis heute nichts geändert.

Durch die gestiegene Nachfrage habe sich das Klientel auch sehr verändert. Früher waren es überwiegend Menschen, die nach Feierabend in den Garten gingen und diesen auch so lange wie möglich behielten: „Man hatte den Garten, bis es nicht mehr ging.“ Heute werde häufiger gewechselt, die Menschen seien mobiler, es kommen überwiegend junge Leute mit Kindern, die den Garten besonders an den Wochenenden nutzen.

Nicht jeder Bewerber sei für jede Parzelle geeignet, man müsse schon bei der Vergabe überlegen, „ob es zur Nachbarschaft passt“, gibt Purlinski zu Bedenken. Früher sei der Schrebergarten oft lebenswichtig für die Ernährung gewesen und man habe vorwiegend Kartoffeln, Kohl und die bekannten Gemüsesorten angepflanzt, aber jüngere Leute würden inzwischen auch andere Pflanzen ausprobieren. Dadurch seien beispielsweise Melonen, Zucchini, Paprika und Auberginen in die Gärten gekommen.

Publikum in Kleingärten hat sich durch Migration verändert

In den letzten Jahren sei man durch die Migration auch in der Mitgliedschaft viel internationaler geworden, man habe Mitglieder aus mehr als 30 Ländern, überwiegend aus Europa, aber auch aus China, Japan und Afrika. Das Zusammenleben erfordert auch Regeln. Die Grundsätze sind im Bundeskleingartengesetz (BKleinG) geregelt.

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In dieser „Bibel“ der Schrebergärtner, sei alles detailliert aufgeführt, woran sich ein Kleingärtner halten soll und muss, erklärt Steffen Purlinski. Dieses Gesetz sei aber insbesondere auch ein Schutzschild: „Es ist schwierig, eine Kleingartenanlage wegzunehmen und das Gelände zu anderen Zwecken zu nutzen.“ Gesetzlich ist auch die kleingärtnerische Nutzung eine Pflicht, ein Drittel der Fläche muss dem Gemüse- und Obstanbau dienen, Sträucher, Zierpflanzen und Rasen bekommen das zweite Drittel, der Rest ist für Wege, Terrasse und Laube, die nicht mehr als 24 Quadratmeter groß sein darf. Die Laube darf nicht dauerhaft bewohnt werden, aber „gelegentliches“ Übernachten ist erlaubt.

Manchmal würden diese Vorschriften für nicht mehr zeitgemäß gehalten, seien aber notwendig, sind sich die Vorstandsmitglieder einig. Die Vereine würden die Vorschriften unterschiedlich streng auslegen und manchmal „Grenzen ausreizen.“ In vielen Dingen sei man insgesamt schon moderner geworden.

Kleingärten in Bottrop: „Die Leute feiern wie verrückt“

Die vielen Gemeinschaftsflächen eines Gartens müssen von den Mitgliedern gepflegt werden, dazu muss jeder Kleingärtner etwa eine Stunde pro Monat Gemeinschaftsarbeit leisten, um auch da die Kosten niedrig zu halten.

Urlaub im Kleingarten: Zu Corona-Zeiten stieg die Nachfrage deutlich an, auch hier in der Anlage Am Beckramsberg.
Urlaub im Kleingarten: Zu Corona-Zeiten stieg die Nachfrage deutlich an, auch hier in der Anlage Am Beckramsberg. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Die finanzielle Lage der Vereine hat sich inzwischen wieder verbessert und stabilisiert. Während der Pandemie litten die meisten Vereine unter starken finanziellen Problemen, da besonders die Einnahmen über die Vereinsheime weggebrochen waren, weil keine Feiern stattfinden konnten und keine Vermietungen möglich waren.

Der Bezirksverband hat während der Corona-Zeit die Vereine aus eingesparten Mittel finanziell unterstützt. Inzwischen „feiern die Leute wieder wie verrückt“, haben Schriftführern Karin Draga und Kassierer Walter Althammer festgestellt. Für private Feiern seien die Vereinsheime meist viel günstiger als Gaststätten, weil man dort die Bewirtung meist weitgehend selbst regeln kann.

Steffen Purlinski, Walter Althammer, Olaf Langner und Karin Draga: Die Vorstandsmitglieder des Bezirksverbandes der Kleingärtner Bottrop haben 2022 90-jähriges Jubiläum gefeiert.
Steffen Purlinski, Walter Althammer, Olaf Langner und Karin Draga: Die Vorstandsmitglieder des Bezirksverbandes der Kleingärtner Bottrop haben 2022 90-jähriges Jubiläum gefeiert. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Kosten für Kleingarten zwischen 300 und 500 Euro jährlich

Wer sich für einen Kleingarten interessiert, muss Mitglied in einem Verein werden. Die Gesamtkosten für Pacht, Strom, Wasser, Versicherung betragen zwischen 300 und 500 Euro jährlich. Bei Übernahme eines Gartens wird die Wertermittlung für die Abstandssumme für die vorhandenen Gebäude und Bepflanzungen durch einen zertifizierten Fachberater vorgenommen.

Da Kleingärten für alle Menschen bezahlbar sein sollen, müssen die Kosten möglichst niedrig gehalten werden. Deshalb dürfen auch die Lauben nur in einfacher Ausführung erstellt werden. Der Bezirksverband der Kleingärtner Bottrop ist Ansprechpartner für die Stadt Bottrop bezüglich der mehr als 2060 Mitglieder bei 1138 Gärten mit über 500.000 Quadratmetern, die einen beachtlichen Teil der Bottroper Grünflächen ausmachen.

Informationen über www.bzv-bottrop.de, die Geschäftsstelle an der Eichendorfstraße 149 a ist dienstags, donnerstags und freitags von 10 bis 12 Uhr geöffnet, 02041 58966