Bottrop. Die „A2“-Baustelle Bottrop/ Oberhausen-Königshardt soll schneller fertig werden. So der Wunsch aus Berlin. Die Antworten auf Nachfrage sind vage.
Diese Zahl ist gewaltig. 144 Verkehrsprojekte sollen deutschlandweit mit deutlich mehr Tempo umgesetzt werden. Das hat die Ampelkoalition jüngst in Berlin entschieden. 30 Stunden haben SPD, Grüne und FDP miteinander verhandelt.
Zu den 144 Projekten zählt auch die Sanierung der A2 zwischen dem Dreieck Bottrop und Oberhausen-Königshardt. Seit Januar 2022 werden zum Beispiel Stück für Stück die Fahrbahndecken auf allen sechs Spuren erneuert. Lärmschutzwände werden errichtet oder erhöht. In zwei Abschnitten erfolgt die Maßnahme.
Bundesverkehrsministerium antwortet in Behördendeutsch
Der erste ist circa 1,3 Kilometer lang und liegt zwischen der Brücke Mauskirchweg und der Fernewaldstraße in Bottrop. Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes soll der erste Abschnitt bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Der zweite Mitte 2025.
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Die Ampelkoalition hat die Dringlichkeit der Projekte jeweils mit einem Kürzel versehen. Beim Autobahndreieck Bottrop steht „VB-E“ und heißt übersetzt: Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung. Aber was bedeutet es konkret für das Dreieck Bottrop? Auf Nachfrage verweist die Autobahn GmbH sich „ans Bundesverkehrsministerium zu wenden.“
Das Ministerium antwortet schriftlich: „Der Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes (...), der nun in Kürze in die Ressortabstimmung sowie die Länder- und Verbändeanhörung gehen soll, soll die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten deutlich beschleunigen.“ Die Koalition habe vereinbart, dass Vorhaben, die im Bedarfsplan Straße den Kategorien „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ (VB-E) oder der Kategorie „Laufende und fest disponierte Vorhaben-Engpassbeseitigung“ (FD-E) zugeordnet seien, im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
„Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ trifft eindeutig auf das Autobahndreieck Bottrop zu.
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Demzufolge bedeutet das laut des Ministeriums: „Die Projekte, die durch den Gesetzentwurf als „im überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft werden, erhalten im Rahmen von Abwägungsent-scheidungen der Rechtsanwendung, also etwa bei den Genehmigungsprozessen, ein höheres Gewicht als bisher. Dadurch können Entscheidungen schneller getroffen und Verfahren schneller abgeschlossen werden.“
Die Antworten bleiben dennoch vage: „Wie viel schneller ein Projekt durch die neuen Regelungen fertiggestellt wird, hängt von den spezifischen Rahmenbedingungen eines jeden einzelnen Projektes ab. Klar ist aber, dass die Verfahren und Abwägungsentscheidungen vereinfacht und die Dauer verkürzt wird.“