Bottrop. In einem Haus in Bottrop bricht Feuer aus. Die Ermittler sprechen von Brandstiftung. Jetzt steht ein junger Mann vor dem Essener Landgericht.
Es könnte eine echte Verzweiflungstat gewesen sein: Vor knapp sieben Monaten war in einer Dachgeschosswohnung in Bottrop-Boy Feuer ausgebrochen. Für die Ermittler war schnell klar: Das war Brandstiftung. Ins Visier geriet der damalige Bewohner – ein Ex-Student. Seit Freitag beschäftigt der Fall das Essener Landgericht.
Bottroper Beschuldigter: „Ich habe Angst vor der Zukunft“
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 26-Jährige am Nachmittag des 15. Februar Kleidungsstücke auf sein Bett geworfen und dann mit Hilfe einer Kerze angezündet hat. Das Bett war damals sofort in Flammen aufgegangen. Fenster gingen zu Bruch, das Feuer griff auf Teile des Laminats über.
Der Brand hatte jedoch zum Glück schnell gelöscht werden können. Niemand wurde verletzt – auch der 26-Jährige nicht. Er war damals sofort zu seinem Onkel gelaufen und hatte ihm den Brand gemeldet. Bei der Polizei hatte er später erst einen defekten Heizlüfter als Brandursache ins Spiel gebracht, dann aber doch noch ein Geständnis abgelegt. „Ich will einen Neuanfang, in einer anderen Stadt“, gab er zu Protokoll. „Ich habe Angst vor der Zukunft und will mit der Wohnung nichts mehr zu tun haben.“
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Brandstiftung in Bottrop: Bestrafung ausgeschlossen
Zum Prozessauftakt am Essener Landgericht überraschte der Bottroper die Richter dann allerdings mit einer dritten Version. Jetzt soll es ein Unfall gewesen sein: „Ich habe eine Duftkerze angemacht. Die ist mir umgefallen.“ Dazu muss man allerdings wissen: Der 26-Jährige ist psychisch schwer krank. Vor Gericht war von paranoider Schizophrenie die Rede, von Stimmen im Kopf und von Verfolgungsangst. Mehrfach war der Ex-Student deshalb schon in Behandlung.
Auch wenn ihm die Brandstiftung im Prozess nachgewiesen werden kann, ist eine Bestrafung ausgeschlossen. Der 26-Jährige gilt als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft strebt allerdings die unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an – zum Schutz der Allgemeinheit.