Bottrop. Frauen kommen in der Bottroper Hauptsatzung in einem einzigen Satz vor. Weil das nicht nur den Grünen missfällt, muss die Stadt das nun ändern.

Die Sprache der Bottroper Stadtverwaltung ist den meisten Ratsparteien zu männlich. Die Grünen setzten sich daher jetzt mit ihrem Vorstoß für geschlechtergerechtere Bezeichnungen durch. Die große Mehrheit der Ratsparteien fordert von der Stadt eine neue Fassung der Hauptsatzung.

In dieser Satzung legt der Stadtrat zum Beispiel fest, nach welchen Regeln die Stadtverwaltung arbeiten darf und wie eigenständig sie dabei ist. Auch wird bestimmt, welche Befugnisse der Rat und seine Fachausschüsse haben. In dieses Regelwerk soll die Verwaltung jetzt männliche und weibliche Bezeichnungen für Amtspersonen, Beschäftigte und Bürger einarbeiten. Vor zwei Jahren hatte der Rat noch beschlossen: Funktionsbezeichnungen nach dieser Satzung werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.

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„Wir wollen den Frauen zeigen: Wir haben euch im Blick“, begründete Grünen-Fraktionsvorsitzende Andrea Swoboda diese Initiative. „Da, wo es geht, sollen daher auch beide Geschlechter genannt werden“, forderte sie im Hauptausschuss des Rates. Die Grünen machten allerdings klar, dass es ihnen bei ihrer Kampagne für mehr Geschlechtergerechtigkeit nicht allein um sprachliche Benachteiligungen geht. „Der Rat ist sehr männlich“, stellte Andrea Swoboda fest. So sind laut momentaner Personenübersicht der Stadt von den 58 Mitgliedern 17 weiblich. Der Frauenanteil im Rat liegt damit derzeit knapp unter 30 Prozent.

Auf Gendersterne bestehen auch die Bottroper Grünen nicht

Als ersten Schritt soll die Verwaltung in die Bottroper Hauptsatzung mit ihren zurzeit 30 Paragrafen bei geschlechtsspezifischen Bezeichnungen die Formulierungen „die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister“ sowie „die Bürgermeisterin/der Bürgermeister“, „die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister“ und „die Stellvertreterin/der Stellvertreter“ und selbstverständlich auch „Bürgerinnen und Bürger“ aufnehmen.

Die Grünen weisen darauf hin, dass in anderen Städten wie Köln und Wuppertal bereits Hauptsatzungen vorliegen, in denen die weibliche und männliche Form ausgeschrieben wird. Auf den Genderstern zwischen Wortstamm und weiblicher Endung verzichten dagegen auch die Bottroper Grünen.

Auf die Anrede „Mitarbeiter*innen“ mit dem Genderstern bestehen die Bottroper Grünen nicht. Ihr Einsatz für eine geschlechtersensiblere Sprache findet bei den meisten Bottroper Ratsparteien aber Zustimmung.
Auf die Anrede „Mitarbeiter*innen“ mit dem Genderstern bestehen die Bottroper Grünen nicht. Ihr Einsatz für eine geschlechtersensiblere Sprache findet bei den meisten Bottroper Ratsparteien aber Zustimmung. © dpa | Sebastian Gollnow

Die Öko-Partei beruft sich bei ihrem Vorstoß auch auf einen Erlass des Innenministeriums, wonach die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ausdrücklich auch sprachlich zu berücksichtigen sei. Dieser Erlass ist inzwischen mehr als 30 Jahre alt. Die Stadt weist in ihrem Satzungsentwurf dagegen nur auf Folgendes hin: „Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf alle Geschlechter.“ Diese Verallgemeinerung reicht den Grünen aber nicht aus – und auch den meisten anderen Ratsparteien nicht. SPD sowie CDU und ÖDP schlossen sich ihrer Initiative demonstrativ an. Auch FDP, DKP und Linke stimmten zu.

Für die CDU ist die ausschließlich männliche Form nicht nachvollziehbar

Für die CDU sei die ausschließlich männliche Form nicht nachvollziehbar, sagte Fraktionschef Hermann Hirschfelder. Schließlich gebe es längst viele Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeisterinnen. Sie sollten daher auch sprachlich in städtischen Dokumenten ausdrücklich erwähnt werden. In Bottrop etwa hatte der Rat seit 2008 wiederholt CDU-Ratsfrau Monika Budke zur zweiten Bürgermeisterin gewählt. In den Bundes- und Landesministerien habe sich die Verwendung der männlichen und weiblichen Form ohnehin längst durchgesetzt, stellen die Grünen fest.

Änderungen in zwei Etappen

Bei der Änderung der Hauptsatzung wird die Verwaltung in zwei Etappen vorgehen, sofern der Rat am Dienstag zustimmen wird. Als erstes wird eine reformierte Hauptsatzung ohne die von Parteien geforderten geschlechtergerechteren Formulierungen angewendet. Die geänderte Satzung erlaubt es der Verwaltung zum Beispiel, bei Verteuerungen von Bauprojekten etwas eigenständiger ohne Beschluss des Bauausschusses und der Bezirksvertretungen zu entscheiden, um Verzögerungen zu verhindern.

Für die Einführung der geschlechtergerechteren Bezeichnungen muss die Hauptsatzung in einer zweiten Etappe nun komplett neu erarbeitet und beschlossen werden, machte Ratsressortchef Björn Abraham klar.

Widerspruch kommt allein von der AfD. Die Initiative der Grünen sei völlig unverständlich, meint Ratsherr Udo Pauen. „Oberbürgermeister ist eine Amtsbezeichnung. Es kommt nicht in erster Linie auf den Menschen an. Es ist gleichgültig, welches Geschlecht der Amtsinhaber hat“, sagte der AfD-Vertreter. Eine Änderung der Bottroper Hauptsatzung halte er deshalb nicht für nötig.

Andere Parteien stehen dagegen nur der deshalb auch zurückgenommenen Forderung der Grünen ablehnend gegenüber, dass die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen in der Hauptsatzung künftig geschlechtsneutral benannt werden sollen. „Ich denke schon, dass es richtig bezeichnet ist, dass es sich um einen Ratsherrn oder eine Ratsfrau handelt“, brachte CDU-Ratsherr Hermann Hirschfelder die Haltung der Ratsmehrheit auf den Punkt.