Gelsenkirchen / Bottrop. Zwei Drittel der dringenden Verfahren am Gelsenkirchener Sozialgericht befassen sich mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Existenznöte vieler Bürgerinnen und Bürger zeigen sich auch in der Jahresbilanz des Gelsenkirchener Sozialgerichts, das auch für Bottrop zuständig ist. Beim einstweiligen Rechtsschutz, über den die Kammern bei dringenden Fällen entscheiden müssen, entfallen fast 75 Prozent auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Eine Tendenz, die schon seit Jahren zu erkennen ist.

Die gesamten Verfahrenseingänge (7352) lagen im letzten Jahr zwar deutlich unter denen des Vorjahres ((8495), bewegten sich allerdings nach wie vor auf hohem Niveau. Auch bei den Hauptverfahren ist deutlich zu spüren, wo die Sorgen der Kläger am größten sind. Hier geht es in jedem dritten Fall um die Grundsicherung für Arbeitsuchende. 17 Prozent der Verfahren betrafen das Rechtsgebiet Rentenversicherung, 14 Prozent die Krankenversicherung.

27 Richterinnen und Richter sowie 63 Mitarbeiterinnen arbeiten am Sozialgericht

Die 27 Richterinnen und Richter konnten gemeinsam mit 63 Mitarbeiterinnen in der Verwaltung 8218 Verfahren abschließen. 2020 waren es 10071. Noch sei unklar, sagt Silvia Fleck, Präsidentin des Sozialgerichts, ob es sich beim Rückgang der Eingangszahlen um einen dauerhaften oder nur um einen vorübergehenden Effekt handelt. „Trotz Corona“, so Fleck, „mussten nur wenige Verfahren verlegt werden. Außerdem konnten wir vermehrt Videositzungen durchführen.“

Silvia Fleck, die Präsidentin des Sozialgerichts in Gelsenkirchen.
Silvia Fleck, die Präsidentin des Sozialgerichts in Gelsenkirchen. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Den Bestand an Verfahren konnte das Gericht von 9003 im Jahre 2020 auf 8139 in 2021 reduzieren. Kläger mussten mit einer durchschnittlichen Prozessdauer von 15,3 Monaten rechnen. Damit lag das Gelsenkirchener Gericht leicht über dem Landesdurchschnitt. Die Sozialgerichte klären Sachverhalte nach dem Ermittlungsgrundsatz, ermitteln also von Amts wegen. Sie sind nicht an Beweisanträge der beteiligten Parteien gebunden.

Prozesskostenhilfe lag 2020 bei über einer Million Euro

Kaum verändert haben sich die Laufzeiten bei den einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Nach 1,3 Monaten entschieden die Gerichte über den Rechtsstreit. Ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Sorgen zeigt sich sicherlich in der Entwicklung der Prozesskostenhilfe. Lag die genehmigte Summe im Jahr 2005 noch bei 173.000 Euro, kletterte sie im vergangenen Jahr auf über eine Million Euro.

Das Gericht sieht sich auf einem guten Weg zu einer vollelektronischen Führung der Verfahrensakten. Schon heute können die Behörden ihre Verwaltungsakten bereits digital an das Gericht übermitteln. Die Unterlagen werden dann von den Gerichten mit der entsprechenden Software gesichtet und bearbeitet.