Briefwähler sollten ihre Wahlbriefe bis Mittwoch abschicken, rät der Landeswahlleiter. Wer die Frist verpasst, hat in Bottrop diese Alternativen.
Am kommenden Sonntag, 15. Mai wird der neue Landtag Nordrhein-Westfalens gewählt. Wahlberechtigte, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten ihren roten Wahlbrief möglichst in den kommenden Tagen abschicken. Dazu rät Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.
Da mit einem hohen Briefwahlanteil zu rechnen sei, sollte der Wahlbrief bis zum Mittwoch, 11. Mai in die Post gehen. Die Frist für den Zugang läuft am Sonntag um 18 Uhr ab. Wenn Wahlbriefe verspätet eintreffen, dürfen sie bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Beförderung durch die Post ist portofrei.
Wer den rechtzeitigen Gang zur Post oder zum nächsten Postkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch noch bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt im Rathaus abgeben.
Wahlbrief bis Sonntag 18 Uhrdirekt im Wahlamt abgeben
„Kurzentschlossene können sogar noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde beantragen. Dann sollte der Antrag unter Beachtung der Öffnungszeiten persönlich im Wahlamt gestellt werden“, empfiehlt der Landeswahlleiter. Die Unterlagen werden dann direkt im Wahlamt ausgehändigt. Wahlberechtigte können sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. In den roten Wahlbrief gehören der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und der unterschriebene Wahlschein.
Bevollmächtigte könnenfür Kranke Briefwahl beantragen
Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Die Briefwahlunterlagen kann dann auch eine bevollmächtigte Person beantragen, abholen und den Wahlbrief bis 18 Uhr abgeben.