Bottrop. In Bottrop ist ein elf Wochen altes Baby verstorben. Es war Anfang Februar mit Verdacht auf ein Schütteltrauma ins Krankenhaus gebracht worden.
Nach dem Tod der sechsjährigen Emma aus Kirchhellen Ende Januar ereilt Bottrop die nächste traurige Nachricht: Ein elf Wochen altes Mädchen aus Bottrop-Batenbrock ist am Montag verstorben. Es war Anfang Februar mit Verdacht auf ein Schütteltrauma ins Krankenhaus gebracht worden. Die Polizei Recklinghausen und die Staatsanwaltschaft Essen ermitteln.
Aktuell finde die Obduktion des Säuglings statt, sagt Polizeisprecherin Annette Achenbach. Noch ist die Todesursache nicht geklärt, allerdings sind insoweit Hinweise auf eine Misshandlung gegeben, dass die Polizei ermittelt. Gegen wen und aufgrund welchen Straftatbestands werde aber erst mit den Ergebnissen der Obduktion feststehen.
Verstorbenes Mädchen in Bottrop: Familie war dem Jugendamt bekannt
Dem Jugendamt sei die Familie bekannt gewesen, so Ulrich Schulze, Sprecher der Stadt Bottrop. Wie die Familienverhältnisse waren, ob die Eltern sich getrennt haben oder zusammenlebten – dazu gibt die Stadt mit Hinweis auf die polizeilichen Ermittlungen und den Datenschutz keine Auskunft.
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Auch nicht zu den Fragen, ob es bereits vorher Hinweise auf eine Vernachlässigung des Babys gegeben hat oder ob in der Familie weitere Kinder leben, die nun durch das Jugendamt betreut werden müssen. „Das ist alles Bestandteil des Ermittlungsverfahren“, so der Stadtsprechers.
448 Hinweise auf Kindeswohlgefährdung in Bottrop im Jahr 2021
Grundsätzlich werde bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder massiver Vernachlässigung ein Kind sofort einem Kinderarzt vorgestellt, im Gesundheitsamt oder der Kinderklinik des Marienhospitals. Dies könne gegebenenfalls auch im Rahmen einer vorläufigen Schutzmaßnahme ohne die Kindeseltern passieren. „Bleibt nach der ärztlichen Erstuntersuchung und -versorgung der Verdacht der Kindesmisshandlung bestehen, ist unverzüglich ein Rechtsmediziner zur forensischen Absicherung hinzuzuziehen.“
Das Bottroper Jugendamt ist im vergangenen Jahr 448 Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachgegangen, das heißt, dass die Familien von zwei Mitarbeitern des Jugendamtes besucht werden. 205 dieser Verdachtsfälle im Jahr 2021 seien unbegründet gewesen.
Bottroper Jugendamt: Akute Kindeswohlgefährdung in 25 Fällen
Keine Kindeswohlgefährdung, aber einen Hilfebedarf habe es 2021 in 139 Familien gegeben. „Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen keine akute Kindeswohlgefährdung besteht, dies aber nicht ausgeschlossen ist, wenn die Familien nicht unterstützt werden“, so das Jugendamt. In Bottrop waren dies im vergangenen Jahr 79 Fälle.
Eine akute Kindeswohlgefährdung habe es 2021 in 25 Fällen gegeben. „Diese Kinder wurden in Obhut genommen und es wurde geprüft, ob beim Familiengericht ein Sorgerechtsentzug beantragt werden soll.“