Bottrop. Bottrops Gesundheitsamt bereitet sich intensiv auf die Impfpflicht ab Mitte März vor. So viele Beschäftigte in der Pflege sind Corona-infiziert.

In Bottrop sind im mobilen sowie stationären Pflegebereich um die 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen nicht gegen das Coronavirus immunisiert. Das teilte Gesundheitsdezernent Jochen Brunnhofer mit Blick auf die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegesektor den Bottroper Ratsmitgliedern mit. Bei der Stadt selbst gilt die Impfpflicht zum Beispiel im Gesundheitsamt, im Rettungsdienst und bei der Heimaufsicht im Sozialamt.

Die Zahl der ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegesektor entspreche einem Anteil von etwa drei Prozent aller dort Beschäftigten, sagte Brunnhofer angesichts der Sorgen, ob den Pflegestationen und Pflegediensten wegen der Impfpflicht zu viel Personal verloren gehen könnte. Noch sei die Impfsituation nicht in sämtlichen Pflegediensten und Pflegeheimen erfasst, die vorliegenden Daten seien jedoch aussagekräftig genug. Wie hoch die Zahl der Beschäftigten sei, die besser nicht geimpft werden sollen, könne er derzeit noch nicht sagen, erklärte der Bottroper Krisenstabsleiter.

Gesundheitsamt muss dann Tätigkeitsverbote aussprechen

Ein Impfausweis: Beschäftige im Gesundheits- und Pflegesektor müssen bis Mitte März nachweisen, dass sie geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind.
Ein Impfausweis: Beschäftige im Gesundheits- und Pflegesektor müssen bis Mitte März nachweisen, dass sie geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Laut Bundesgesundheitsministerium müssen die Beschäftigten in Pflegebereich ihren Arbeitgebern bis zum 15. März einen Nachweis über eine Impfung oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Falls sie nicht geimpft werden können, ist ein ärztliches Attest nötig. Arbeitgeber müssen das Gesundheitsamt informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden, und auch die Kontaktdaten der ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen und melden.

„Im Gesundheitsamt, das ist die zuständige Entscheidungsbehörde für eventuelle Tätigkeitsverbotsverbote oder Betretungsverbote, werden zurzeit die Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Impfpflicht geschaffen“, sagte der Gesundheitsdezernent. Den entsprechenden Erlass des Gesundheitsministeriums erwartet der Krisenstabsleiter in Kürze. Das Gesundheitsamt werde bei seinen Entscheidungen immer auch die Versorgungssicherheit in den Pflegeeinrichtungen im Auge behalten, versicherte er.

In Bottrop sind 39 Pflegebedürftige mit Corona infiziert

In den Bottroper Pflegeeinrichtungen herrsche ein diffuses Corona-Geschehen. Es komme zu Einzelfällen, aber nicht zu größeren Corona-Ausbrüchen, erklärte Jochen Brunnhofer. Zu Wochenbeginn waren nach seinen Angaben insgesamt 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 39 Pflegebedürftige mit dem Coronavirus infiziert.