Kirchhellen. Bauernverband (WLV) und Nabu reagieren auf den Entwurf der Wolfsverordnung NRW. Kaum überraschend, dass sie unterschiedlich argumentieren.

Der Bottroper Naturschutzbund Nabu und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) reagieren auf den vom NRW-Umweltministerium vorgelegten Entwurf einer Wolfsverordnung.

„Grundsätzlich stehen wir als Vertreter der Tierhalter und Verfechter einer offenen Weidehaltung der Ausbreitung des Wolfes sehr kritisch gegenüber“, sagt WLV-Sprecher Hans-Heinrich Berghorn. Eine detaillierte Stellungnahme des Verbandes „soll dann im Rahmen der geplanten offiziellen Verbändeanhörung veröffentlicht werden“. Bereits nach den Rissen im Sommer 2020 in Kirchhellen hatte der WLV den Abschuss der Wölfin gefordert.

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Für den Naturschutzbund würde die Wolfsverordnung „vor dem Hintergrund des bisherigen Rissgeschehens in Schermbeck und Umgebung nichts am Schutzstatus der hiesigen Wölfe ändern“, ordnet Stefan Voßschmidt ein, Jurist und einer der beiden Vorsitzenden des Nabu Bottrop.

Wölfe seien durch internationale und deutsche Gesetze streng geschützt – solange sie den empfohlenen und zumutbaren Herdenschutz nicht wiederholt in enger zeitlicher Folge überwinden. Das Rechtsgutachten, das die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im letzten November vorlegte, speche das Schermbecker Rudel auf Basis dieser Daten frei.

Nabu: Auch bei den letzten Rissen kein Herdenschutz

Im Gutachten heißt es dazu: „Die Nutztierrisse durch Wölfe haben in der Vergangenheit ganz überwiegend Fälle betroffen, in denen solche Herdenschutzmaßnahmen nicht vorhanden waren. Lediglich in vier Fälle gab es diese. Ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen diesen Vorfällen ist jedoch nicht gegeben.“Nach Kenntnisstand des Nabu Bottrop haben die Schermbecker Wölfe auch im Dezember (Ponyriss, Kirchhellen) und Januar (verletztes Pony, Kirchhellen) den empfohlenen Herdenschutz nicht überwunden.

Zur Forderung nach einem Abschuss von Wölfin „GW954f“ alias Gloria verweist der Nabu auf ein aktuelles Ereignis in Niedersachsen: „Im Landkreis Lüneburg wurde am 8. Januar statt der beiden Alttiere, für die eine Ausnahmegenhmigung im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes vorlag, erneut ein bisher unauffälliger Jungwolf geschossen. So ein Fehlschuss passiert in Niedersachsen jetzt das fünfte Mal in Folge.“