Bottrop. In den Kirchen gilt bis auf weiteres die 2G-Regel - und wird geprüft. Auch die Nachverfolgbarkeit spielt wieder eine Rolle.

Nicht nur bundesweit werden die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen immer wieder angepasst, auch die evangelische Kirchengemeinde Bottrop aktualisiert aus gegebenem Anlass noch einmal die Regelungen für ihre Gottesdienste. Diese neuen Vorgaben orientieren sich weitestgehend an den Empfehlungen der für Bottrop zuständigen Landeskirche von Westfalen.

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Für Gottesdienste in Kirchengebäuden gilt bis auf weiteres 2G. Minderjährige gelten als immunisierte Personen. Während des gesamten Gottesdienstes gilt Maskenpflicht. Für Gottesdienste unter freiem Himmel bleibt es bei 3G. Auch dort gilt Maskenpflicht. Außerdem wird vor allen Gottesdiensten der Immunisierungsstatus der Teilnehmenden geprüft. Unter Umständen kann auch eine Anwesenheitsdokumentation mit einfacher Nachverfolgbarkeit durchgeführt werden.

Diese neusten Regelungen in der andauernden Corona-Pandemie gelten ab dem vierten Adventssonntag bis auf weiteres – und damit auch für die Weihnachtsgottesdienste.