Bottrop. Bottrops Gastronomie setzt weiter auf 3G-Regel. Bei geltender NRW-Regelung brächte 2G Nachteile für Wirte und Gäste. Umfrage des Dehoga läuft.
Eine verschärfte Einlassregelung, wonach nur noch gegen Corona Geimpfte und von Corona Genesene Zutritt zu Gaststätten und Restaurants haben, gibt es derzeit in Bottrop nicht. Sie habe bislang von keinem Kollegen, keiner Kollegin gehört, die aktuell auf 2G setzen und getesteten Gästen den Zutritt verwehren, sagt Tina Große-Wilde. Als Mitglied des Präsidiums des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga lehnt die Bottroper Restaurant- und Hotelbesitzerin diese „Impfpflicht durch die Hintertür“ nicht nur persönlich ab, sondern liegt damit auch ganz auf der Linie des Dehoga.
2G in der Gastronomie? Damit sei keiner Seite gedient
Die Steigerung des Impftempos und damit eine Erhöhung der Impfquote sei nach wie vor das beste Mittel, die Gastronomie weiter geöffnet zu halten, sagt Tina Große-Wilde. Natürlich liege es im Ermessen der Gastronomen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und auf 2G zu setzen. Aber damit sei ja keiner Seite gedient.
„Als Wirtin würde ich ja dann möglicherweise Familien oder Gruppen auseinanderreißen, wenn die ungeimpfte Enkelin nicht zu Omas Geburtstagsfeier darf, andererseits gelten ja in NRW zurzeit die gleichen Abstand-, Hygiene- oder Maskenregeln in Lokalen, egal ob man 2G oder 3G praktiziert“, so die Dehoga-Vertreterin.
Modell wie in Hamburg wäre auch in Bottrop interessant
Anders sähe es aus, wenn in NRW das so genannte „Hamburger Modell“ gelten würde, dass der Stadtstaat gerade eingeführt hat. Dort dürfen Gastronomen nämlich dann wie vor Corona bewirten, das heißt ohne Abstände zwischen den Tischen, ohne Maskenpflicht für alle im Raum, wenn nur Geimpfte und Genesene eingelassen werden.
Aus wirtschaftlicher Sicht wäre das für alle Inhaber absolut nachvollziehbar, auch für die Gäste, die ja immunisiert seien und nun die Vorteile in Anspruch nehmen wollen. „Aber dieses Modell sieht die NRW-Schutzverordnung ja bislang nicht vor“, so Große-Wilde. „Persönlich würde ich immer bei 3G bleiben, denn ich finde es einfach nicht gastfreundlich, negativ Getestete abzuweisen“, so die Wirtin.
Dilemma der Freiheitsbeschränkung nicht Geimpfter
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Auch Irfan Durdu, Vorsitzender der Interessengemeinschaft (IG) Gladbecker Straße hat noch von keinem Betrieb auf Bottrops Ausgehmeile gehört, der 2G praktiziert. „Warum sollte auch jemand, der nachweislich negativ getestet ist, in seiner Freiheit eingeschränkt werden?“, fragt der Rechtsanwalt. Aus seiner Sicht seien Gastronomen bei den derzeit in NRW geltenden Bestimmungen gut beraten, die 3G-Regel beizubehalten.
Würde aber das sogenannte Hamburger Modell auch hier Schule machen, gingen sicher viele Wirte dazu über, glaubt der IG-Vorsitzende. Das wäre angesichts der wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe nach der langen Zwangsschließung auch absolut nachvollziehbar und aus Sicht immunisierter Gäste ebenfalls. Das Dilemma der Freiheitsbeschränkung nicht Geimpfter – aus welchen Gründen auch immer – bliebe allerdings bestehen.