Bottrop. Streit um Lohnzuschläge: Das Rechnungsprüfungsamt in Bottrop legte eine klammheimlich drohende Benachteiligung von Beschäftigten der Best offen.
Im Streit um die Extra-Zahlungen bei der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dem Unternehmen eine komplette Neuregelung. Dies sei allein schon nötig, weil die Fortführung des umstrittenen alten Lohnzulagensystems zu einer unterschiedlichen Bezahlung von Beschäftigten für gleiche Arbeit führe und so den Betriebsfrieden empfindlich störe. Dies könne auch zu schlechteren Leistungen der Best für die Bottroper Bürger führen, warnen die Kontrolleure. Einen ersten Vorschlag, den der Best-Vorstand dem Personalrat zur Neuregelung der Lohnzuschläge vorgelegt hatte, halten die unabhängigen Prüfer allerdings für falsch.
Ohnehin geht ihnen eine Neuregelung der Zahlung von Erschwerniszulagen allein nicht weit genug. Das Amt legt der städtischen Anstalt vielmehr nahe, einen Katalog aller Tätigkeiten der Best-Mitarbeiter aufzustellen. Darin sollte dann für jede einzelne Tätigkeit bestimmt werden, ob dafür Erschwerniszuschläge gezahlt werden und wie hoch diese ausfallen. Aus dem Bericht, den der Best-Verwaltungsrat bisher nur hinter verschlossen Türen beraten hat, geht auch hervor, dass solche Extra-Gelder nicht nur für die erschwerten Arbeiten selbst, sondern auch für damit verbundene Fahrtzeiten und Vorbereitungen gezahlt werden dürfen. „Der Tarifvertrag lässt hier kleine Spielräume“, hält Prüfer Klaus Luckey fest.
Für ekelerregende Arbeiten zahlt Bottroper Entsorger mehr
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Erschwerniszulagen zahlt die Best beispielsweise bei Arbeiten von Hand an stark verschmutzten Maschinen und Geräten und für die Innenreinigung von Biofahrzeugen sowie für ekelerregende Arbeiten wie das Reinigen von Müllgefäßen von Hand. Die Extra-Löhne gibt es pauschal oder stundenweise. Allerdings erhielten auch Fahrer der Best pauschale Zulagen. Der Vorstand dringt daher auf eine Neuregelung, weil eine Reihe der Zusatzzahlungen nicht mehr dem gültigen Tarifvertrag entspricht. Es geht dem Vorstand dabei auch darum, Kosten zu senken.
Für die Rechnungsprüfer sind die vor Jahrzehnten vereinbarten alten Zusatzlöhne aber gar nicht das eigentliche Problem. Diese Pauschalen seien grundsätzlich auch durch das neue Tarifrecht gedeckt. Das gilt für die Prüfer aber nicht, wenn solche Lohnzuschläge neu vereinbart werden. Dann müssen auch die neuen Tarifregeln gelten. Damit es deshalb nicht zu Ungleichbehandlungen von Beschäftigten kommt, hält auch das Rechnungsprüfungsamt eine komplette Neuregelung für nötig.
Vorstand umgeht Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen
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Aus den Anmerkungen der Rechnungsprüfer geht aber auch hervor: Mit dem Vorschlag, den der Best-Vorstand dem Personalrat für die Verhandlungen über die künftigen Extra-Zahlungen vorlegte, unterlief er selbst gültige Tarifregelungen. Denn der Vorstand missachtete dabei offensichtlich die Bemessungsgrundlagen für die Entgeltfortzahlung in Krankheitsfällen. Danach sind auch pauschale Lohnzulagen anzurechnen. Der Best-Vorstand zog aber bei seinem Berechnungsvorschlag für künftige Lohnzuschläge pro Berufsgruppe einfach die durchschnittlichen Krankheitstage der vergangenen drei Jahre ab.
Es sei nicht richtig, so zu rechnen, meint Prüfer Klaus Luckey, weil einerseits die tariflichen Regelungen missachtet werden, und andererseits einzelne Beschäftigte schlechter als andere gestellt werden, nur weil in ihrer Berufsgruppe in den letzten Jahren der Krankheitsstand höher war als in einer anderen Berufsgruppe. An einem Beispiel macht der stellvertretende Leiter des Bottroper Rechnungsprüfungsamtes klar, dass ein Best-Mitarbeiter statt etwas mehr als 1120 Euro pro Jahr nach den Tarifregelungen nach dem Best-Vorstandsvorschlag nur etwas mehr als 900 Euro an Zulagen erhalten würde.