Bottrop. In Bottrop gilt Inzidenzstufe 0 mit vielen Lockerungen. Nur noch ein Coronapatient auf Intensivstation. Aber der Krisenstab bleibt vorsichtig.

Bottrop lockert, aber bleibt vorsichtig. Obwohl in der Stadt Inzidenz 0 gilt, bleibt der Krisenstab bei der Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden. Sonst geht ab sofort ganz viel - sogar das Bezahlen an den neuen Computerkassen in den Bädern. Ein Überblick.

Sport ist auf und in allen öffentlichen Sportanlagen wieder ohne Einschränkungen möglich. Ab Montag hebt der Sport- und Bäderbetrieb alle Einschränkungen in den Bädern auf. „Ich freue mich für unsere Badegäste, dass wir langsam wieder in den Normalbetrieb zurückkehren“, sagt Betriebsleiter Jürgen Heidtmann. Ein Badbesuch ist wieder möglich ohne Anmeldung, ohne Test und ohne Zeitlimit.

Kassenautomaten in den Bäder sollen ab Montag funktionieren

Ab Montag sollen in den Bädern endlich auch die Kassenautomaten in Betrieb gehen. Die Besucher können dort sowohl die Tageskarten als auch die neuen Geldwertkarten kaufen. Alte Mehrfach- und Zeitkarten können die Besitzer unter Angabe der Bankverbindung an den Sport- und Bäderbetrieb senden. Die noch bestehenden Guthaben werden dann zeitnah überwiesen. Es gilt die neue Entgeltordnung (Erwachsene 4 Euro in den Hallenbädern, 4,50 Euro im Stenkhoffbad). Bottroper Schülerinnen und Schüler haben während der Ferien freien Eintritt.

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Maskenpflicht gilt weiter in den Bussen und Bahnen sowie in Taxen, in Geschäften und Praxen, bei der Bottroper Tafel, auf den Wochenmärkten sowie in den öffentlichen Gebäuden der Stadt. Sie gilt dort weiterhin für Besucherinnen und Besucher sowie für das Personal. „Der Krisenstab bleibt da vorsichtig“. sagt sein Sprecher Andreas Pläsken. „Wir erinnern uns noch gut an den Herbst, als Bottrop erst als Insel der Seligen galt und kurz darauf die Inzidenz durch die Decke ging.“

„Derzeit nur ganz wenige neue Fälle“

Tatsächlich entspannt sich die Lage weiter, registriert auch der Krisenstab. „Wir haben im Knappschaftskrankenhaus nur noch einen Patienten auf der Intensivstation und derzeit nur ganz wenige neue Fälle. Deshalb haben wir auch keine Probleme bei der Kontaktnachverfolgung.“

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Weitere Lockerungen und Neuregelungen hat die Wirtschaftsförderung zusammengefasst. So entfällt ab sofort die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung etwa der Nutzung von Sitz- oder Stehplätzen in gastronomischen Einrichtungen, bei körpernahen Dienstleistungen und körpernahen Ausbildungstätigkeiten, in Bibliotheken und Archiven, bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer von Sportveranstaltungen, beim Betrieb von zoologischen Gärten und Tierparks sowie nicht frei zugänglichen Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks sowie beim Unterschreiten des Mindestabstands für nahe Angehörige bei Beerdigungen, standesamtlichen Trauungen und Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung.

Theater, Kino und und Konzerte

Bei Kulturveranstaltungen kann ein Sitzplan nach Schachbrettmuster einen Testnachweis ersetzen, im Übrigen gibt es keine Beschränkungen mehr. Allerdings bleibt es bei der Empfehlung, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Im Impfzentrum, das von Samstag bis Montag auch ohne Voranmeldungen Impfungen mit Biontech und Moderna anbietet, entfällt die Ortsbindung. Alle Interessierten können sich impfen lassen, ein Wohnsitz in Bottrop ist nicht mehr Voraussetzung.

Sonderregelung für Urlauber

Die Wirtschaftsförderung erinnert an eine neue Regel für Urlauber. Beschäftigte, die fünf oder mehr Tage in Folge aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Präsenz-Arbeitstag (bzw. Arbeitstag außerhalb der eigenen Räumlichkeiten im Home-Office) einen Negativnachweis vorlegen oder sich einem beaufsichtigten Test unterziehen.

In der Gastronomie gilt ab sofort: Das Servicepersonal hat die Wahl zwischen Testnachweis und Maske.